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Ortschaftsverfassung für Dresden: Bedenken der Landesdirektion in Ruhe prüfen

08. Oktober 2014

Handlungsfähigkeit nicht beeinträchtigt

Zur Diskussion um die Bedenken der Landesdirektion gegen einzelne Elemente der jüngsten Hauptsatzungsänderung in Dresden erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Lames:

„Das Schreiben der Landesdirektion kommt nicht überraschend; wir haben im Stadtrat darauf hingewiesen. Viele der geäußerten Bedenken haben durchaus eine Grundlage, oftmals in unklaren Formulierungen der Sächsischen Gemeindeordnung. Das betrifft insbesondere die Frage der Ortschaftsverfassung für ganz Dresden und deren Einführung in der laufenden Wahlperiode. Zu klären war das allerdings nicht durch Abwarten und ewiges Diskutieren, sondern durch Handeln. Jetzt muss ruhig und sachlich Stellung genommen  werden. Wo Bedenken nicht ausgeräumt und Beanstandungen erfolgen werden, müssen wir uns damit auseinandersetzen. Klagen um jeden Preis wird die SPD-Fraktion nicht mittragen. Sie sind auch unter den Kooperationspartnern nicht verabredet. Wichtig ist, dass die Handlungsfähigkeit der Stadt und ihrer gewählten Gremien nicht beeinträchtigt ist. Das ist gewährleistet.“

Kontakt:

Lames

 

Peter Lames
Vorsitzender der SPD-Fraktion Dresden

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