Skyline Dresden mit Blick auf die Elbe, Frauenkirche, Kreuzkirche, katholische Hofkirche, Altstadt

Klage der Landeshauptstadt Dresden gegen die Bescheide der Landesdirektion Sachsen (Beanstandung der Hauptsatzung)

ANTRAG – Interfraktionell:Stempel_angenommen
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) möge beschließen:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, fristwahrend Klage gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 19. September 2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Landesdirektion vom 2. Dezember 2014 (Az. 21DD-2211/2/6) beim Verwaltungsgericht Dresden zu erheben und die Aufhebung der Bescheide zu beantragen.

Die endgültige Klagebegründung ist im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) zu beraten.

Begründung:

Mit Bescheid vom 2. Dezember 2014, der Stadt zugestellt am 3. Dezember 2014, beanstandet die Landesdirektion die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden. Gegen diesen Bescheid ist fristwahrend bis zum 3. Januar 2015 die Klage zum Verwaltungsgericht Dresden zulässig. Eine Entscheidung über die Klageerhebung ist damit vor dem 3. Januar 2015 geboten.

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