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Überarbeitung der Sportförderrichtlinie

ANTRAG – Interfraktionell:Stempel-geändert
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt,

  1. im Punkt 4 der Sportförderrichtlinie vom 30. April 009 (Zuwendungsvoraussetzungen) werden die Anstriche e (Mindestmitgliederzahl) und g (Mindestbeitrag) gestrichen.
  2. Verwaltungsverfahren, die auf der Grundlage dieser Anstriche eingeleitet wurden, werden gestoppt.
  3. Es wird eine Neufassung der Sportförderrichtlinie erarbeitet. Dazu legt die Verwaltung unverzüglich, bis spätestens 30. April 2015, die aus ihrer Sicht notwendigen Änderungen als Informationsvorlage vor.
  4. Der Erarbeitungsprozess findet unter Beteiligung des Sportausschusses statt und ist bis zum Jahresende 2015 abzuschließen, so dass eine Neufassung der Richtlinie ab dem 01.01. 2016 in Kraft treten kann.

 

Begründung:

In der Sitzung am 5. Februar wurden die Mitglieder des Sportausschuss mit einer Problematik konfrontiert, die durch die aktuelle Sportförderrichtlinie verursacht wird. Danach müssen Sportvereine unter anderem Kriterien wie Mindestmitgliederzahl und Mindestbeitrag erfüllen, um in den Genuss von Förderung zu kommen. Diese Kriterien führen aktuell zu Konflikten mit mehreren Sportvereinen, die bereits seit längerem diese Anforderungen nicht erfüllen, aber bisher trotzdem gefördert wurden. Zudem gehen diese Anforderungen deutlich über die Grundlagen hinaus, die Vereine in Sachsen erfüllen müssen, um durch das Land gefördert zu werden. Da gilt ein deutlich niedrigerer Mindestbeitrag, der zudem zwischen Kindern und Erwachsenen differenziert. Um die bereits existierenden Streitigkeiten beizulegen sollen diese Kriterien vorerst aus der Richtlinie gestrichen werden. Dies nimmt nicht vorweg, dass nach der Überarbeitung der Richtlinie nicht neue, angepasste Kriterien eingeführt werden könnten. Über diese Problematik hinaus gibt es weitere Punkte in der aktuellen Richtlinie die überarbeitet werden sollten. Die Entscheidung im Stadtrat darüber sollte jedoch erst nach einer umfassenden Beteiligung der Sportvereine und ihrer Vertreter im Kreissportbund an der Erarbeitung der neuen Richtlinie erfolgen.

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