Skyline Dresden mit Blick auf die Elbe, Frauenkirche, Kreuzkirche, katholische Hofkirche, Altstadt

OVG stellt Zulässigkeit der Übernachtungssteuer klar

06. März 2015

Zu den jetzt vorliegenden Entscheidungsgründen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, das die Kurtaxenregelung in Dresden für unwirksam erklärt hat, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Lames:

„Die Entscheidung war zu erwarten. Es war ein kühner Gedanke, Dresden als sonstige Fremdenverkehrsgemeinde definieren zu wollen, die Kurtaxe erheben darf. Leider hatte die Rechtsaufsicht durch Auskünfte des  Sächsischen Staatsministeriums des Innern nur diesen Weg zugelassen, eine Abgabe von den Übernachtungsgästen zu erheben.

Entgegen ersten Darstellungen enthält die Entscheidung des OVG jedoch eine wichtige Aussage für die vom Stadtrat im Haushalt beschlossene Übernachtungssteuer. Denn das OVG stellt klar, dass die Stadt grundsätzlich berechtigt ist, eine solche Steuer auf der Grundlage des verfassungsrechtlich gewährleisteten Steuerfindungsrechtes der Gemeinde zu erheben. Genau das hatte die Staatsregierung bisher immer geleugnet, weil die Regelungen des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes angeblich vorgingen. Damit ist der Weg frei für die Einführung einer Übernachtungssteuer, die die SPD-Fraktion mit einem Antrag bereits im Jahre 2010 gefordert hatte. Diese ist jetzt sachgerecht auszugestalten. Im Gegensatz zur Kurtaxe, die alle Gäste zwingend in gleicher Höhe zahlen, hat sie sich in der Höhe nach dem Übernachtungspreis zu richten. Wer mehr für das Hotel zahlt, zahlt auch mehr Steuer. Das ist gerecht. Gerecht ist auch, dass wir mit der  Übernachtungssteuer dazu beitragen können, die von Finanzbürgermeister Vorjohann (CDU) immer wieder geforderte Grundsteuererhöhung abzuwenden und trotzdem die Aufgaben der wachsenden Stadt Dresden finanzieren können.

Die Stadtverwaltung hat einen vernünftigen Vorschlag für die Ausgestaltung der Steuer vorgelegt. Den gilt es jetzt, besonders im Gespräch mit den Beherbergungsbetrieben, im Detail noch abzustimmen. Wir können die Satzung noch im April beschließen, wenn wir diesen Prozess jetzt konzentriert vorantreiben.“

Kontakt:
LamesPeter Lames

Skip to content