Skyline Dresden mit Blick auf die Elbe, Frauenkirche, Kreuzkirche, katholische Hofkirche, Altstadt

Open Data-Strategie für Dresden

ANTRAG – Interfraktionell:Stempel_angenommen
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 31.11.2015 ein Open Data-Konzept zum Beschluss vorzulegen, welches folgende Anforderungen erfüllt:

1. Daten, welche von der Stadt ganz oder teilweise veröffentlicht werden, werden unmittelbar auch in einem maschinenlesbaren, offenen und standardisierten Format mitsamt der zugehörigen Metadaten unter der Creative Commons Lizenz CC0 im Internet veröffentlicht. Daten, deren vollständige Veröffentlichung die Rechte Dritter verletzt, werden in entsprechend reduziertem Umfang veröffentlicht.

2. Die Daten werden über einen CKAN-kompatiblen integrierten Bereich der Internetpräsenz der Landeshauptstadt und nach Möglichkeit auch auf entsprechenden Portalen des Bundes bzw. des Freistaates Sachsen verfügbar gemacht. Es werden Prozesse geprüft, welche auch Dritten erlauben, Datensätze einzustellen.

3. Das Konzept benennt für die einzelnen Geschäftsbereiche und Ämter der Landeshauptstadt,

  • die Aufschlüsselung der einzelnen vorhandenen und zur Erhebung vorgesehenen Datensätze, insbesondere Finanz-, Haushalts- und Vergabedaten, Geo- und Umweltdaten, Ratsunterlagen, Verkehrsdaten, Schule & Bildung, Veranstaltungsdaten,
  • Zeitplan, Umfang und Kosten der Veröffentlichung,
  • Gründe für eine beschränkte, verzögerte oder Nicht-Veröffentlichung,
  • Angabe zu vorhandenen (Nutzungs-) Rechten Dritter und Nutzungsbeschränkungen.

4. In allen Bereichen werden soweit möglich mindestens die Rohdaten berücksichtigt. Darauf basierende, aufbereitete Datensätze und Werke sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

5. Die Eigenbetriebe und sonstigen Unternehmen, in denen die LHD bestimmenden Einfluss hat, werden im Open Data-Konzept berücksichtigt.

6. Die Landeshauptstadt setzt sich dafür ein, dass Unternehmen, an welchen die Stadt Beteiligungen hält, in das Konzept integriert werden, um Daten für die Allgemeinheit zu öffnen. Dabei soll auch berücksichtigt werden, ob beziehungsweise bei welchen Daten eine Freigabe wirtschaftliche Vor- oder Nachteile bedeuten könnte.

7. In die Erarbeitung des Konzeptes werden nach Möglichkeit politische wie zivile Akteure über Workshops, Ideenwettbewerbe oder den Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen eingebunden.

 

Begründung:

Daten für die Allgemeinheit zu öffnen dient mehreren Zielen. So dient es zunächst dem Zweck, staatliches Handeln transparenter sowie Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbarer zu machen.

OpenData ist somit ein elementarer Baustein einer offenen Verwaltung, fördert den Informationsfluss hin zu den Menschen in unserer Stadt und fördert dadurch wissenschaftliche Untersuchungen, zivilgesellschaftliches Engagement und wirtschaftliche Entwicklung.

Gerade für die wissenschaftliche Nutzung ist die Offenheit der Daten sowie die Berücksichtigung internationaler Daten und Lizenzstandards wichtig. Wissenschaftler, die etwa Datensätze ähnlich großer Städte anderer Länder vergleichen oder zur Auswertung aggregieren wollen, werden vorrangig solche Daten berücksichtigen, die zugänglich sind und insbesondere wenn eine Weiterveröffentlichung unter international anerkannten Lizenzen möglich ist. Der Vorteil wissenschaftlicher Erhebungen, die dann auch expliziten Aussagegehalt zur Stadt Dresden aufweisen, muss nicht extra hervorgehoben werden. Auch zivilgesellschaftliche Initiativen können von der Veröffentlichung der Daten stark profitieren. So

erleichtert die Veröffentlichung maschinenlesbarer Rohdaten die Verknüpfung der Daten unter ganz spezifischen Gesichtspunkten. So können Akteure Strukturdaten verschiedener Stadtteile mit anderen statistischen Daten übereinanderlegen und visualisieren, um so etwa Gentrifizierungstrends, Migrationsbewegungen oder andere Gegebenheiten transparent zu machen.

Auch wirtschaftlich stellt die gemeinfreie Veröffentlichung kommunaler Daten eine große Chance dar. So hat etwa eine Studie der Technologiestiftung Berlin für die Bundeshauptstadt einen volkswirtschaftlichen Nutzen von 22 bis 55 Millionen Euro ermittelt, ein Ergebnis, das selbst auf Dresdner Verhältnisse skaliert beträchtliche Chancen ausweist. (http://www.technologiestiftungberlin.de/de/presse/opendatastudie/)

Für die Verwaltung sind offene Daten schließlich ebenso ein großer Vorteil. Denn maschinenlesbar erfasste und gespeicherte Daten sichern langfristige Nutzbarkeit und Plattformunabhängigkeit. Das erhält nicht nur die Flexibilität in der Wahl von Softwarelösungen und Verwaltungsprozessen sondern erhöht auch die Interoperabilität zwischen einzelnen Verwaltungsteilen und Behörden anderer Kommunen, des Landes, des Bundes oder darüber hinaus.

Skip to content