Porträt Thomas Blümel

Steuer auf Wettbüros

Thomas Blümel hat eine Frage zur Besteuerung von Wettbüros.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 13. April 2016 hat das Oberverwaltungsgericht NRW in drei Musterverfahren entschieden, dass die Stadt Dortmund Wettbürobetreiber zu einer Wettbürosteuer heranziehen darf. Diese neue kommunale Steuer, die auch andere Städte erheben, besteuert das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen.

Fragen:

1. Gab oder gibt es Überlegungen eine solche Steuer in Dresden einzuführen?
2. Wenn ja, welche Rechtsgrundlagen wären dafür einschlägig?
3. Wie viele Wettbüros gibt es in Dresden?
4. Welche Umsätze werden in den Dresdner Wettbüros getätigt?

Thomas Blümel

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