Porträt Christian Avenarius

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Stadtrat zum Versammlungsgeschehen in Dresden

04. November 2016

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens bis Ende Januar 2017 – und notfalls in einer Sondersitzung – eine Anhörung von Sachverständigen vor dem Stadtrat gem. § 44 GemO zum Versammlungsgeschehen in Dresden in den letzten beiden Jahren herbeizuführen. Alle Fraktionen und der Oberbürgermeister selbst haben hierfür das Recht, jeweils mindestens einen Sachverständigen zu benennen. Als Sachverständige sollten insbesondere Verantwortliche in den Versammlungsbehörden anderer deutscher Großstädte sowie in diesem Bereich tätige Rechtswissenschaftler oder Rechtsanwälte in Betracht kommen.

2. Gegenstand der Anhörung sollen die Bewertung der bisherigen Praxis der Gestaltung des Versammlungsgeschehens in Dresden seit Oktober 2014 bei Kundgebungen und Demonstrationen von und gegen Pegida sein. Hierbei soll nicht nur die Frage der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen und des weiteren Verhaltens der Versammlungsbehörde einer Prüfung unterzogen werden, sondern auch, ob die Versammlungsbehörde beim Umgang mit Pegida möglicherweise mit zweierlei Maß misst und deshalb möglicherweise den Gegenprotest benachteiligt. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Gestaltung des Versammlungsgeschehens in anderen deutschen Städten bei vergleichbaren Sachverhalten möglicherweise von der Dresdner Praxis abweicht und möglicherweise auch Handlungsalternativen für die Dresdner Versammlungsbehörde aufzeigt.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Versammlungsbehörde sämtlichen Stadträtinnen und Stadträten schnellstmöglich und rechtzeitig umfassende Akteneinsicht ermöglicht. Sofern den Sachverständigen nicht insoweit ebenfalls Akteneinsicht gewährt werden kann, sollen sie anhand von generellen erläuternden Ausführungen der Versammlungsbehörde Gelegenheit zur Vorbereitung der Anhörung erhalten.

4. Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche in diesem Zusammenhang vor dem Anhörungstermin gestellten schriftlichen Anfragen unverzüglich und notfalls vorrangig beantwortet werden.

5. Der Stadtrat behält sich vor, nach der Anhörung einen beratenden Ausschuss zur weiteren Untersuchung der Entscheidungen und des Verhaltens der Versammlungsbehörde einzusetzen und hierbei den zeitlichen Rahmen auszuweiten.

 

Begründung:

Der 3. Oktober 2016 wird nicht als der Tag in Erinnerung bleiben, an dem hunderttausende von Menschen in Dresden die deutsche Einheit gefeiert haben. Er wird als der Tag in die Stadtgeschichte eingehen, an dem etwas über hundert Menschen die höchsten Repräsentanten unseres Landes sowie weitere Besucher eines Gottesdienstes auf dem Weg zur Frauenkirche in ordinärer und menschenverachtender Weise beleidigt und damit den Freistaat Sachsen und seine Landeshauptstadt bundesweit in Misskredit gebracht haben.

Bei den Pöblern handelte es sich mit Sicherheit um Anhänger von Pegida. Deren Anführer hatten diese „Demonstration“ zwar nicht angemeldet, aber gleichwohl in ziemlich durchsichtiger Weise dazu aufgerufen. Hierauf hat die Stadtverwaltung mit einer Strafanzeige gegen zwei Personen wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz reagiert. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob dieser Vorwurf berechtigt ist.

Über diese Prüfung hinaus hat die Stadt aber auch Anlass, vor ihrer eigenen Haustür zu kehren. Denn die Ereignisse an unserem Nationalfeiertag und die Reaktionen darauf haben wohl endgültig gezeigt, dass es in der Dresdner Bevölkerung ein inzwischen sehr weit verbreitetes Unbehagen gibt, ob die Versammlungsbehörde beim Umgang mit Pegida möglicherweise mit zweierlei Maß misst. Bei vielen Menschen ist dieses Unbehagen bereits offenem Misstrauen gewichen. Sie setzen inzwischen als sicher voraus, dass in Dresden das Versammlungsecht gegenüber Pegida und anderen rechten Gruppierungen wohlwollend und gegenüber ihren Gegnern böswillig angewandt wird.

Gerade weil man mit einer solchen Behauptung, die ja einen ungeheuerlichen Vorwurf gegen die Verantwortlichen beinhaltet, äußerst vorsichtig sein sollte, hilft es inzwischen nicht mehr weiter, den Vorwurf einfach in Bausch und Bogen zurückzuweisen.

Erforderlich ist größtmögliche Transparenz sowie die Bereitschaft der Verantwortlichen, ihren bisherigen Kurs notfalls auch zu ändern. Denn nur so kann das verlorene Vertrauen in die Versammlungsbehörde zurückgewonnen werden und nur so können unbegründete Vorwürfe ausgeräumt werden.

Aus diesem Grunde wird auch eine Überprüfung einzelner Vorgänge von außen erforderlich sein. Diesem Anliegen wird eine öffentliche Anhörung externer Sachverständiger am schnellsten und effektivsten gerecht.

Insbesondere wird sie dem Anliegen zunächst besser gerecht als ein beratender Stadtratsausschuss, der einerseits mit einem relativ hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre und andererseits gerade nicht die Kompetenzen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses hätte. Vor allem könnte er nicht öffentlich tagen. Auch wenn später die Ergebnisse Ausschussberatungen veröffentlicht werden könnten, müsste die Dresdner Bürgerschaft zunächst einmal für einen Zeitraum von mehreren Monaten uninformiert bleiben.

Von daher kann ein beratender Ausschuss nur als ultima ratio betrachtet werden und sollte nur eingesetzt werden, wenn sich nach Abschluss der o.g. Maßnahmen weiterer Aufklärungsbedarf ergibt.

 

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Christian Avenarius erklärte in diesem Zusammenhang:

„Unser Antrag soll eine möglichst rasche Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Dresdner Versammlungsbehörde ermöglichen. Er richtet sich allerdings nicht gegen Bürgermeister Sittel und Amtsleiter Lübs persönlich. Ich habe an deren Integrität nicht die geringsten Zweifel. Wie wir alle müssen sie sich aber selbstkritisch fragen, wie die Stadt aus dem Schlamassel wieder herauskommt, in das sie von den angeblichen Patrioten gebracht wurde.

Erforderlich und einzig und allein hilfreich scheint mir eine schonungslose Offenheit und Bereitschaft aller Verantwortlichen zu sein, ihren bisherigen Kurs notfalls auch zu ändern. Denn nur so kann das verlorene Vertrauen in die Versammlungsbehörde zurückzugewonnen werden und nur so können unbegründete Vorwürfe ausgeräumt werden.

Der kürzeste Weg dorthin führt momentan über die von uns vorgeschlagene Anhörung, mit der wir uns wohl im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister befinden, der gestern im Stadtrat einen ähnlichen Vorschlag gemacht hat. Sollte dieser Weg allerdings nicht zum gewünschten Ziel führen, wird sich die SPD-Fraktion ebenfalls für einen beratenden Ausschuss stark machen, den wir derzeit noch vermeiden wollen, da er auf einen wesentlich langsamer und schwerfälliger zu handhaben ist.

Eines ist allerdings bereits heute klar: Ein „Weiter so wie bisher“ darf und kann es nicht mehr geben.“

 

Kontakt:

Christian Avenarius
Sprecher für Ordnung und Sicherheit
Mail: christian.avenarius@spd-fraktion-dresden.de
Tel.: 0162-6287660

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