leeres Klassenzimmer

Unterstützung der Einrichtung eines Schulversuches der Stadt Dresden in Kooperation mit der TU Dresden als Modellversuch zum Schuljahr 2018/19

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. mit der TU- Dresden, dem SMK und der Sächsischen Bildungsagentur zur Gründung einer Schule Verhandlungen aufzunehmen.

2. Vorschläge zur unterbreiten, welcher Standort im Ortsgebiet Prohlis für diese Schule entwickelt wird und wo diese Schule möglichst zum Beginn des Schuljahres 2018/19 vorgegründet werden kann. Dabei ist die Projektgruppe in den Prozess einzubeziehen. Es ist mit der Projektgruppe zu beraten, ob auf dem Gelände (eventuell auch nach Abriss eines alten Gebäudes) schrittweise in Modulbauweise gemeinsam mit allen an der Schule Beteiligten der Schulbau entwickelt werden kann.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen) nicht öffentlich  1. Lesung
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen) nicht öffentlich  beratend (federführend)
Stadtrat  öffentlich  beschließend

 

Begründung:

An der TU Dresden wurde durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. Anke Langner ein Konzept für eine „Versuchsschule“ entwickelt. Mit dem Ministerium für Kultus wurden bereits Verhandlungen aufgenommen und in Folge dieser Gespräche wurde der § 15 im neuen Entwurf des Schulgesetzes erweitert, um einen solchen Schulversuch gesetzlich abzusichern. Eine Evaluation soll mindestens über zwanzig Jahre erfolgen. Als Schulträger soll die Stadt Dresden die baulichen und sächlichen Voraussetzungen schaffen. Zurzeit werden durch die Landesbehörde Arbeitsverträge für die Lehrer*innen entworfen, welche dem anderen Schulalltag gerecht werden.

Dresden braucht eine Versuchsschule:

Eine Versuchsschule hat einen zeitlich unbefristeten Versuchs-, Entwicklungs-, und Forschungsauftrag. Sie erhält dafür relative große Gestaltungsfreiheiten mit gleichzeitigem Dokumentations- und Evaluationsauftrag. Die Ergebnisse kommen der Arbeit anderer Schulen zugute. Eine Versuchsschule leistet damit einen Beitrag zur kontinuierlichen Entwicklung des öffentlichen Schulwesens. Das Regelschulsystem braucht Versuchsschulen, weil sie bessere Chancen für die allmähliche Übernahme neuer, erprobter Konzepte in anderen Schulen eröffnen. Eine Versuchsschule zeigt gangbare praktische Lösungen und ist teilweise auch Initialzündung für andere Schulen, Schulentwicklung in ähnlicher Richtung anzugehen.

Als staatliche Versuchsschule ist die Schule in einen rechtlichen Rahmen eingebunden und damit nicht völlig autonom. Sie ist größtmöglicher Transparenz verpflichtet und legt einem Kuratorium („School Board“) in geeigneter Form Rechenschaft über ihre Tätigkeiten und Erkenntnisse ab. Sie muss gemäß ihres Auftrages jedoch in dreifacher Hinsicht autonom sein:

(1) Pädagogische Autonomie, z.B. Schüleraufnahme, Mitarbeitereinstellung, Konferenzordnung, schuleigene Curricula, Leistungsbewertung, …
(2) Verwaltungs- und Finanzautonomie, z.B. Globalbudget, Gebäude, Vertragsautonomie, …
(3) Wissenschaftliche Autonomie, also was wird wie erforscht.

Die Versuchsschule erprobt demokratische Beteiligungs- und Steuerungsformen in und von Schule in Sachsen.

Eine Versuchsschule bedarf einiger weniger festgeschriebener pädagogischer und organisatorischer Leitlinien. Angesichts der Entwicklungen in Dresden an den Montagen muss Demokratie eine dieser Leitlinien sein. In einer demokratischen Schule müssen Kinder aller Bürger*innen gehen können, unabhängig von sozialer Schicht, politischer Gesinnung, Glaubensrichtung, Migrationshintergrund, Schulleistungsvermögen, … Sie muss in ihrer Zusammensetzung ein Abbild der Gesellschaft im Kleinen sein. Diese Leitlinie ist sowohl inhaltlich, bildungsphilosophisch als auch strukturlogisch begründet: Die demokratische Schule ist nicht als pädagogische Norm mit dem Lern- und Erziehungsziel „Demokratie“ zu verstehen. Vielmehr basiert sie auf ethischen Grundsätzen, die als solche nicht allgemein anerkannt sein können, sondern einer andauernden Auseinandersetzung bedürfen. Diese Auseinandersetzung als politische Praxis muss, damit alle an ihr partizipieren können, demokratisch sein. Zudem ist zur Erfüllung des Versuchs- und Erprobungsauftrages ein hohes Maß an Verantwortungsübernahme aller Beteiligten notwendig. Dazu können sie nicht „irgendwie“ beteiligt sein, sondern die Planung und Gestaltung der sie betreffenden Belange soll ihnen selbst obliegen.

Aufgabe der Schule soll nicht nur das Erproben neuer Unterrichts- und Schulkonzepte sein, ein weiterer Schwerpunkt ist die Lehrer*innenausbildung.

Die Aufnahme der Schule in die Schulnetzplanung ist notwendig, die Projektbeteiligten sind offen für eine Zwei- bis Vierzügigkeit.

André Schollbach Christiane
Fraktion DIE LINKE

Filius-Jehne I Thomas Löser
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Christian Avenarius
SPD-Fraktion

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