Skyline Dresden mit Blick auf die Elbe, Frauenkirche, Kreuzkirche, katholische Hofkirche, Altstadt

Aktualisierung von Stadtentwicklungszielen durch Aufgabe veralteter Beschlüsse in den Bereichen Blasewitz und Loschwitz

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 396, Dresden-Loschwitz Nr. 21 (Beschluss zu V2051/12) aufzuheben.

2. Der Stadtrat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 397, Dresden-Blasewitz Nr. 5 (Beschluss zu V2050/12) zu qualifizieren, folgende Aspekte sind als Ziele zu berücksichtigen:

a. Aspekte der Verkehrssicherheit insbesondere an Konfliktpunkten zwischen Radfahrern bzw. Fußgängern auf der einen Seite und dem motorisierten Verkehr auf der anderen, indem ein Überfahren des Elbradweges ausgeschlossen wird und dafür eine für den Radverkehr verträgliche Verschwenkung des Elbradweges um eine eventuelle Parkfläche geplant wird,

b. Die Sicherung des Denkmals Blaues Wunder durch ein Verbot des Parkens unter der Brückenanlage.

c. Belange des Landschaftsschutzes und Schutzes des Landschaftsbildes durch eine Minimierung der Parkfläche im Landschaftsschutzgebiet und damit einer Begrenzung der aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszulösenden Fläche auf das unbedingt notwendige Maß,

d. Bereitstellung benötigter Parkflächen, insbesondere zum Durchführen von Märkten auf dem Schillerplatz.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ortsbeirat Blasewitz öffentlich zur Information
Ortsbeirat Loschwitz öffentlich zur Information
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Im Bereich Stadtentwicklung sind in den vergangenen Jahren Beschlüsse gefasst worden, die ein Verwaltungshandeln erforderlich machen. Aus inhaltlicher Sicht entsprechen diese Beschlüsse nicht mehr den Zielen der Stadtentwicklung. Der Aufstellungsbeschluss V2051/12 vom 23. März 2013 (Bebauungsplan Nr. 396, Dresden- Loschwitz Nr. 21, Elbeparkplatz) geht auf Anträge aus dem Jahre 2008 zurück und fordert die Errichtung von Parkplätzen auf der Loschwitzer Seite des Blauen Wunders in direkter Ufernähe. Hier ist ein Bedarf von 25 weiteren Parkplätzen festgestellt worden, für dessen Deckung die Verwaltung 2010 die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes südlich der Fidelio-F.-Finke-Straße vorgeschlagen hat (vgl. Vorlage V0408/10). Dies lehnte der damalige Stadtrat ab. Die Maximalauslastung der bestehenden Stellplätze tritt nur punktuell an warmen Sommerabenden (Biergartenwetter) auf.

Das Vorhaben steht im Widerspruch zur Verordnung der Landeshaupstadt Dresden zur Festsetzung des Landschaftsschutzsgebietes „Dresdner Elbwiesen und –altarme“. Hier sind insbesondere die ersten beiden Ziele des Schutzzweckes in §3 zu nennen:
„1. die Erhaltung und Sicherung des charakteristischen und einzigartigen Stadt- und Landschaftsbildes, das wesentlich auf der Verzahnung der Elbe mit den weitgehend unbebauten
extensiv landwirtschaftlich genutzten Uferbereichen beruht;
2. die Erhaltung und Sicherung des wertvollen naturnahen Kulturraumes (Flußauen, Flußvorland, Altarme) und seiner Durchgängigkeit inmitten des Stadtgebietes mit besonderer Bedeutung für die Naherholung und Naturbeobachtung“

Vor diesem Hintergrund erweist es sich als fragwürdig, eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet vorzunehmen und unmittelbar unter und nahe dem Kulturdenkmal
„Blaues Wunder“ im sensiblen Landschaftsraum großflächig Parkplätze herzustellen.

Für den geplanten Parkplatz auf der Blasewitzer Seite des Blauen Wunders (Bebauungsplan 397) ist diese Argumentation nicht 1:1 übertragbar. Es soll geprüft werden, wie weit das allgemeine Interesse an den Parkmöglichkeiten reicht. Hier gilt es einen Ausgleich zwischen den in den Beschlusspunkten genannten Interessen im Rahmen des eröffneten Bebauungsplanverfahrens zu schaffen. Die Ausweisung einer Parkfläche im Landschaftsschutzgebiet ist dabei zu minimieren und die Anfahrt auf den Parkplatz darf den Elbradweg nicht kreuzen, wobei das Parken direkt unter der Loschwitzer Brücke ausgeschlossen ist. Der Elbradweg ist auf für den Rad- und Fußverkehr zumutbare Weise um die Parkfläche Richtung Elbe zu verschwenken. Dabei ist auf die mögliche zunehmende Beeinträchtigung des Elbradweges durch erhöhte Elbpegel zu achten, wenn der Weg Richtung Elbe verschwenkt wird.
André Schollbach Fraktion
DIE LINKE

Christiane Filius-Jehne
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Christian Avenarius
Fraktion SPD

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