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Förderung „Sozialer Projekte„ zur Beratung und Integration von Migrant_innen

ANTRAG – Interfraktionell:

Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen möge beschließen:

In der Anlage 2 des Haushaltsbeschlusses 2017/2018 werden für den Geschäftsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen 2 Millionen Euro jährlich für „Soziale Projekte“ bereitgestellt. Daraus werden die folgenden „Sozialen Projekte“ zur Beratung und Integration von Migrant_Innen gefördert:

1. Verbesserung der sozialen Angebote zur Unterstützung von AsylbewerberInnen, Geduldeten, Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen und ihren Kindern

Die soziale Betreuung wird zukünftig differenziert nach Flüchtlingssozialarbeiter_innen und Flüchtlingsbegleiter_innen, für die zusammen der Betreuungsschlüssel auf 1:80 verbessert wird. Pro Sozialraum gibt es eine/n Regionalkoordinator_in, dessen/deren Stelle zukünftig nicht mehr in den Betreuungsschlüssel zählt. Die geplanten Integrationsbeglei-ter_innen werden pro Sozialraum um jeweils eine weitere Stelle aufgestockt. Zusätzlich wird es eine Teilzeitstelle für besonders schutzbedürftige Personen geben. Für diese sozialen Angebote zur Unterstützung von Asylbewerber_innen und Asylberechtigten werden 2017 und 2018 jährlich 600.000,00 Euro bereitgestellt.

2. Ausbau der Ehrenamtskoordination in der Flüchtlingshilfe

Die zusätzlich geschaffene Stelle im Büro zur „Koordination von Ehrenamt und Beschäftigung im Bereich Asyl“ soll unter andere zur Unterstützung und Vernetzung von Frauenprojekten in der Flüchtlingshilfe beitragen. Das im Sozialamt angegliederte Büro erhält pro Jahr zusätzlich 10.000,00 Euro. Diese Mittel werden ausschließlich für Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt.

3. Gesundheitsförderung für geflüchtete Frauen und Migrantinnen

Für die Fortführung des Frauengesundheitsprojekts MEDEA-INTERNATIONAL des Frauen- und Mädchengesundheitszentrum Medea e.V. in der Außenstelle Dresden-Gorbitz werden 2017 111.000,00 Euro bereitgestellt und 2018 115.000,00 Euro. Mit den Mitteln sollen mindestens 1,625 VzÄ gefördert werden und Sachkosten.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich 1. Lesung (beschließendes Gremium)
Integrations- und Ausländerbeirat öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen) nicht öffentlich beratend
Unterausschuss Planung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss
Jugendhilfeausschuss öffentlich beratend (feder-führend)
Ausschuss für Soziales und Wohnen öffentlich beschließend

 

Begründung:

Mit dem Haushaltsbeschluss vom November 2016 sind für den Doppelhaushalt 2017/2018 im Geschäftsbereich 5 Mittel zur Umsetzung sozialer Projekte bzw. zur Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege bereitgestellt worden. Der Haushaltsbegleitbeschluss legt den Rahmen und die Zielrichtung der Förderungen durch beispielhafte Aufzählung von Projekten bzw. Trägern fest. Aus diesen Aufzählungen lassen sich Vorhaben zu einem Themenfeld „Integration“ zusammenfassen, welche sich in diesem Antrag wiederfinden.

Dresden ist wie ganz Europa Ziel von Menschen, die Schutz suchen. Sie benötigen unsere Unterstützung. Im Haushalt 2017/2018 werden zusätzliche Mittel für soziale Projekte bereitgestellt. Dadurch wird der Ausbau der Integrationsangebote und die Unterstützung von Begegnungs- und Beratungsangeboten ermöglicht.

Zu 1.:

Der Beratungsbedarf ist durch die Anzahl geflüchteter Menschen stark angestiegen, die Finanzierung durch die Bundesebene ist jedoch gleichbleibend. Deshalb werden vier neue Stellen zur Integrationsberatung geschaffen. Dieses Angebot unterstützt und begleitet Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels ergänzend zur Migrationsberatung des Bundes in allen Fragen der Integration. Zur Vernetzung und Kooperation in der Flüchtlingssozialarbeit werden zukünftig vier Regionalkoordinator_innen in den Regionen Nord, West, Süd und Mitte zur Verfügung stehen. Ihre Arbeit wird nicht ehr in den Betreuungsschlüssel eingerechnet.

Wir verbessern die Situation der Geflüchteten und der Sozialarbeiter_innen gleicher a en, indem der Betreuungsschlüssel in der Flüchtlingssozialarbeit von 1:100 auf 1:80 verbessert wird.

Zu 2.:

Im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements sind seit 2 zahlreiche neue Initiativen und Vereine entstanden, die sich in besonderer Weise gemeinsam mit Migrant_innen engagieren. Diese Projekte brauchen eine dauerhafte Perspektive. Der Ausbau des Büros zur „Koordination von Ehrenamt und Beschäftigung im Bereich Asyl“ soll diesen Prozess unterstützen und begleiten.

Im Haushaltsbeschluss sind für 2017 und 2018 die Aufstockung der derzeitigen Ehrenamtskoordination und die Schaffung einer zusätzlichen Stelle vorgesehen. Mit diesen Mitteln wird das Personal ab 2017 von 0,75 VzÄ auf 2 VZÄ aufgestockt. Dadurch werden Initiativen in der Flüchtlingshilfe bei der Weiterentwicklung ihres Engagements sowie bei der Beantragung von Projektfinanzierungen unterstützt. Rund 2 Projekte engagieren sich in Dresden für geflüchtete Frauen. Die neu zu besetzende Stelle soll unter andere zur Unterstützung und Vernetzung von Frauenprojekten in der Flüchtlingshilfe beitragen. Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit soll das Büro zur Ehrenamtskoordination zukünftig Mittel erhalten. Dadurch soll die Vernetzungsarbeit zwischen Initiativen und Helfer_innn gefördert werden. Die 2016 durchgeführten Konferenzen der Dresdner Willkommensbündnisse waren ein erfolgreicher Auftakt. Mit Hilfe des Budgets wird es dem Büro für Ehrenamtskoordination möglich, Veranstaltungen zur Unterstützung der Flüchtlingshilfe eigenverantwortlich zu planen und umzusetzen.

Zu 3.:

Durch die Fortführung des Frauengesundheitsprojekts MEDEA-INTERNATIONAL des Frauen- und Mädchengesundheitszentrum Medea e.V. in der Außenstelle Dresden-Gorbitz werden Beratungsangebote speziell für Frauen gefördert. Die Angebote unterstützen bei Fragen zur Schwangerschaft und Mutterschaft, Babypflege und -ernährung, Verhütungsmittel und –methoden, Informationen und Unterstützung bei allgemeinen Gesundheitsthemen. Bei Bedarf auch durch die Vermittlung und Begleitung zu medizinischen Einrichtungen und bei der Orientierung im deutschen Gesundheitswesen.

 

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