Porträt Vincent Drews

Arbeit der Dresdner Ausländerbehörde

Vincent Drews erkundigt sich zu den Bearbeitungszeiten bei der Ausstellung eines Aufenthaltstitels.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Grundlage der Anfragenantwort AF1533/17 sowie der Antwort auf die Nachfrage und dem Gespräch mit Herrn Schubert im Ausschuss für Soziales und Wohnen am 25. April 2017 haben sich bei mir noch weitere Fragen zur Arbeit der Dresdner Ausländerbehörde und deren Bearbeitungszeiten zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels nach positivem BAMF-Bescheid ergeben. Ich bitte Sie daher um Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

  1. Wie lange warteten Betroffene bereits auf die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis zum Stichtag 31. März 2017? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Betroffenen gestaffelt nach Wartezeiten bis 3 Monate, 3-6 Monate, 6-12 Monate, über 12 Monate)
  2. In der Antwort auf die Nachfrage zu AF1533/17 ist die Rede von einer Weisung des sächsischen Innenministeriums, nach der die Ausländerbehörde die Vollständigkeit der Akten herstellen muss, bevor über die Aufenthaltserlaubnis entschieden werden kann. In welcher Form (postalisch, per Mail, mündlich) und zu welchem Datum wurde diese Weisung erteilt und auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Weisung?
  3. Welche Dokumente müssen der Ausländerbehörde vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorliegen? Durch welche Rechtsgrundlage ist dies festgelegt?
  4. Mit Beginn des Dezember 2016 hat die Landesdirektion Sachsen ihr Verfahren umgestellt, und versendet nur noch die zur Identitätsfeststellung nötigen Unterlagen an die unteren Ausländerbehörden. Demnach entfällt die Vollständigkeitsprüfung der Akten durch die untere Ausländerbehörde. Die unteren Ausländerbehörden können jedoch weiter vollständige Akteneinsicht nehmen. In wie vielen Fällen seit Anfang Dezember 2016 ist dennoch eine Vollständigkeitsprüfung oder vollständige Akteneinsicht durch die Dresdner Ausländerbehörde vorgenommen worden, aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage? (Bitte Gesamtzahl der Vorgänge sowie Anzahl der Vorgänge mit dennoch erfolgter Vollständigkeitsprüfung/vollständiger Akteneinsicht beziffern)

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,

Vincent Drews

 

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