Parken am Blauen Wunder – Was haben die SPD und Rot-Rot-Grün beschlossen

Der Stadtratsbeschluss am 11. Mai 2017 zur Aktualisierung der Planungen am Blauen Wunder in Blasewitz und Loschwitz erhitzt die Gemüter. Wie vieles in der Politik ist er ein Kompromiss zwischen verschiedenen Sichtweisen, Anforderungen und Parteien. Wie häufig, gibt es auch zahlreiche Gerüchte und Falschmeldungen zum Beschluss. Wir möchten hier ausführlicher erklären, was beschlossen wurde und darlegen, warum wir dem zugestimmt haben.

Blasewitz

Derzeit ist das Parken auf der Blasewitzer Seite am Blauen Wunder verboten. Dieses Verbot wird jedoch von der Verwaltung nicht durchgesetzt, da ein gewisses „Gewohnheitsrecht“ besteht (wenn auch nicht im juristischen Sinne).

Lagerübergreifend gibt es einen Konsens, dass die Situation rechtlich klargestellt werden muss. Aus diesem Grund hatte die konservative Stadtratsmehrheit aus CDU und FDP 2012 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, dessen Ziel die Widmung der Fläche als Parkplatz ist. Die rechtliche Klarstellung ist Voraussetzung, dass Anordnungen für die Verkehrssicherheit (z.B. am Konfliktpunkt Elberadweg/Parkplatzzufahrt) getroffen werden können.

Das Bebauungsplanverfahren führte nach etwa 4-5 Jahren bis heute zu keinem Entwurf. Übliche Bearbeitungszeit für Bebauungspläne sind 1-2 Jahre. Der Bebauungsplan zur Herstellung eines Parkplatzes am Blauen Wunder scheint damit nicht umsetzbar zu sein! Dies liegt daran, dass für die Herstellung eines Parkplatzes an dieser Stelle eine Ausgliederung aus verschiedenen Naturschutzgebieten (u.a. Landschaftsschutz, Fauna-Flora-Habitat (FFH), …) notwendig ist. Diese kann nur aus einem zwingendem Grund erfolgen.

Aus diesem Grund hat die Rot-Rot-Grüne Stadtratsmehrheit die Zielstellung des Bebauungsplanverfahrens verändert. Das Bebauungsplanverfahren ist nicht aufgehoben und wird weitergeführt! Ziel ist nun die aus dem Landschaftsschutz auszugliedernden Flächen auf die Maße zu reduzieren, für die tatsächlich ein Bedarf durch Fachleute nachgewiesen werden kann. Von der Verwaltung wird derzeit der Parkplatzmangel am Schillerplatz untersucht. Ausdrücklich ist auf Druck der SPD im Beschluss aufgeführt, dass ausreichend Fläche zur Durchführung von Märkten bereitgestellt werden soll.

Dies bedeutet keineswegs, dass das Parken am Blauen Wunder von Rot-Rot-Grün abgeschafft wurde. Rot-Rot-Grün hat auf den Umstand reagiert, dass eine vollständige Legalisierung des Parkens am Blauen Wunder nicht möglich ist und deswegen die Flächen verkleinert. Richtig ist, dass der Parkplatz am Ende kleiner ausfallen wird. Der Beschluss wird erst wirksam, wenn das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen ist.

Loschwitz

Ebenso wie auf der Blasewitzer Seite wurde von der alten Ratsmehrheit aus CDU, FDP und Bürgerfraktion ein Bebauungsplan für die Loschwitzer Seite aufgestellt, mit dem Ziel das Parken am Blauen Wunder zu legalisieren. Auch dieser Bebauungsplan ist nicht umsetzbar, da eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet nur mit einem zwingenden Grund erfolgen kann. Für Loschwitz existierte schon damals eine praktikable Alternative zur Lösung eines unbestrittenen Parkplatzmangels, die Vergrößerung des Parkplatzes an der Fidelio-F.-Finke-Straße.

Diese Lösung soll nun wieder aufgegriffen werden. Die Umsetzungsperspektive ist, anders als für den Parkplatz am Blauen Wunder, realistisch. Die Fläche ist bereits im städtischen Besitz. Damit kann der Parkplatzmangel in Loschwitz tatsächlich und schnell gelöst werden.

Gleichzeitig steht die Fläche am Blauen Wunder damit neuen, z.B. sportlichen Nutzungen zur Verfügung.

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