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Kinder- und Jugendbüro

ANTRAG
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

1. die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros in Kooperation der Träger Stadtjugendring Dresden e. V. und Büro für freie Kultur- und Jugendarbeit e. V. zum 1. Juli 2017.

2. die Förderung in Höhe von insgesamt je 100.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018.

a. Der Stadtjugendring Dresden e. V. erhält für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2017 Fördermittel für 32 Wochenstunden zzgl. Sachausgaben in Höhe von insgesamt 52.730,36 Euro, für das Jahr 2018 für 32 Wochenstunden zzgl. Sachausgaben insgesamt 44.261,40 Euro.

b. Das Büro für freie Kultur- und Jugendarbeit e. V. erhält für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2017 Fördermittel für 36 Wochenstunden zzgl. Sachausgaben in Höhe von insgesamt 47.269,64 Euro, für das Jahr 2018 für 28 Wochenstunden zzgl. Sachausgaben insgesamt 55.738,60 Euro.

Beratungsfolge

Ältestenrat nicht öffentlich zur Information
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Unterausschuss Förderung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeaus-schuss
Jugendhilfeausschuss öffentlich beschließend

 

Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss hat am 2. Februar 2017 die Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros als Teil der Umsetzung der Rahmenkonzeption zur Beteiligung an kommunalen Prozessen und Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen in Dresden (A0285/17) aus den Mitteln des Fonds „Demokratieförderung“ beschlossen.

Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen der Förderung freier Träger der Jugendhilfe 2017/2018 (V1530/17) die Bereitstellung von 100.000,00 Euro pro Jahr im Fonds „Demokratieförderung“ beschlossen.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 30. März 2017 anerkannte freie Träger der Jugendhilfe aufgefordert, ihr Interesse an der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros zu bekunden. Gefordert waren dazu neben einem Fördermittelantrag eine Konzeption und ein schlüssiger Kosten- und Finanzierungsplan. Aus der Konzeption sollte hervorgehen, wie politische und gemeinwesenbezogene Partizipation von jungen Menschen unterstützt und Beteiligungsprozesse und -projekte initiiert und begleitet werden. Die vollständigen Unterlagen waren bis zum 30. April 2017 an die Verwaltung des Jugendamtes zu senden. Das Kulturbüro Dresden und der Stadtjugendring Dresden e. V. haben fristgemäß die entsprechenden Unterlagen für ein gemeinsam getragenes Angebot eingereicht. Weitere Anträge sind nicht eingegangen.

Die Verwaltung des Jugendamtes bewertet den eingegangenen Antrag als geeignet, um die Intentionen der Ausschreibung gemäß der beschlossenen Rahmenkonzeption umzusetzen. Die vorliegende Konzeption erfüllt alle geforderten Voraussetzungen und spiegelt darüber hinaus in hohem Maße die zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung vorliegenden Kompetenzen und Erfahrungen der Antragsteller wieder.

Die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel des Fonds „Demokratieförderung“ trotz verkürzter Projektlaufzeit im Jahr 2017 begründet sich aus den erforderlichen Anschaffungen zur Ersteinrichtung und Maßnahmen für eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit zum Start des Kinder- und Jugendbüros.

Anlagenverzeichnis:

keine

Antragseinreicher:

Anja Stephan
Tina Siebeneicher
Tilo Kießling
Dorothée Marth

 

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