Skyline Dresden mit Blick auf die Elbe, Frauenkirche, Kreuzkirche, katholische Hofkirche, Altstadt

Digitale Zukunft in ganz Dresden sichern!

ANTRAG – Interfraktionell:
CDU-Fraktion, Fraktion die LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion, FDP/FB-Fraktion 

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

die Aktivitäten der Landeshauptstadt Dresden an einer Beteiligung am Bundesprogramm zur Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zu prüfen und ggf. so zu beschleunigen, dass sichergestellt ist, die Antragstellung innerhalb der Frist des fünften Förderaufrufs (Call) zu realisieren.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich zur Information
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Im Oktober 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) erlassen. Seitdem steht auch sächsischen Kommunen und Landkreisen neben der Landesförderung im Rahmen der Digitalen Offensive Sachsen ein weiteres Förderinstrument zur Verfügung. Der Bund fördert Investivprojekte mit 50 bis 70 Prozent, die die Länder auf bis zu 90 Prozent aufstocken können.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte weiße NGA-Flecken). Mit dem Bundesförderprogramm werden Ausbauprojekte gefördert, die eine Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s erreichen.

Am 2. Mai 2017 wurde der inzwischen fünfte Förderaufruf veröffentlicht. Kommunen und Landkreise können seitdem wieder Förderanträge für ihre Ausbauprojekte stellen. Als Frist war ursprünglich der 31. August vorgesehen; diese wurde allerdings auf den 29. September verlängert. Dennoch ist auch diese verlängerte Frist durchaus ambitioniert, da die Antragsteller vor der Beantragung von Fördermitteln ein Markterkundungsverfahren durchzuführen haben und für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen auf der Ausschreibungsplattform www.breitbandausschreibungen.de zur Stellungnahme einstellen müssen. Die Antragsteller haben zudem vor Antragstellung die Wirtschaftlichkeit der für den Netzausbau möglichen Fördermodelle „Wirtschaftlichkeitslückenförderung“ oder „Betreibermodell“ zu prüfen. Dies kann im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens oder einer Studie zu Kosten und Effizienz einzelner Ausbauvarianten erfolgen. Das Ergebnis der Abwägungsentscheidung muss in standardisierter Form schriftlich niedergelegt und begründet zusammen mit dem Antrag der Bewilligungsbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein. Mit der Antragstellung ist der Bewilligungsbehörde ein Finanzierungsplan vorzulegen.

Da aber keinesfalls als gesichert gelten kann, dass es auch unter einer neuen Bundesregierung einen neuen (sechsten) Förderaufruf geben wird, sollte die Stadt die Chancen des fünften Aufrufs unbedingt nutzen. Selbst wenn es nach der Bundestagswahl einen weiteren Aufruf zu weitestgehend gleichen Förderbedingungen geben würde, wäre eine Bewilligung nicht vor Mitte 2018 zu erwarten. Mit einer Realisierung der Maßnahme wäre dann frühestmöglich ab Ende 2018 zu rechnen.

Im Interesse der unterversorgten Gebiete maßgeblich der Außenbereiche unserer Stadt, wird der Oberbürgermeister daher aufgefordert, alles in die Wege zu leiten, die Frist des fünften Aufrufs für die Antragstellung zu nutzen.

Die Zukunft ist digital. Stellen wir gemeinsam sicher, dass auch die Landeshauptstadt Dresden Teil dieser Zukunft ist!

CDU-Fraktion

Fraktion DIE LINKE

Fraktion B90/DIE GRÜNEN

SPD-Fraktion

FDP/FB-Fraktion

 

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