Neues Rathaus Dresden mit Wiese

Übertarifliche Vergütung der Ortsamtsleiter/-innen

ANTRAG – Interfraktionell:
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion
FDP-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

in Fortschreibung des Beschlusses V2271-SR65-08 vom 10. April 2008 und unter Berücksichtigung der allgemeinen Tarifentwicklung die Zahlung einer monatlichen, widerruflichen Zulage in Höhe von 125,00 EUR brutto an tariflich beschäftigte Ortsamtsleiter/-innen der Entgeltgruppe 12 rückwirkend zum 01.01.2017 zu veranlassen.

Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, bis zum 31.10.2021 eine Vorlage zu erarbeiten, die die Fortzahlung der Zulage ab 01.01.2022 unter Berücksichtigung der bis dahin erfolgten allgemeinen Tarifentwicklung vorsieht.

Beratungsfolge

Ältestenrat nicht öffentlich zur Information
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Die Stellen der Ortsamtsleiter/-innen waren/sind gemäß der Eingruppierungsrichtlinie der Angestellten im kommunalen Bereich mit VG III BAT-O bewertet und wurden gemäß TVÜ in EG 12 übergeleitet. Das Ergebnis der Bewertung nach Eingruppierungsrichtlinie trägt aber der politischen Bedeutung der Aufgabe nicht in ausreichendem Maße Rechnung, da eine politische Wertigkeit in eine Stellenbewertung nicht einfließt.

Mit der Stelle Ortsamtsleiter/-in verbinden sich öffentlichkeitsrelevante Entscheidungen, die durch diesen/diese im Ortsamtsbereich trotz ggf. konträrer Interessenlage eines Teiles der Bürger zu kommunizieren und umzusetzen sind. Der Zufriedenheitsgrad der Bürger im Ortsamtsbereich ist auch vom Engagement der Ortsamtsverwaltung unter der Führungsverantwortung des Ortsamtsleiters / der Ortsamtsleiterin abhängig. Er/sie trägt somit auch Verantwortung für das Ansehen der Landeshauptstadt Dresden insgesamt.

Die besondere kommunalpolitische öffentlichkeitswirksame Bedeutung der Tätigkeit der Ortsamtsleiter/-innen ist somit unbestritten. An den/die Ortsamtsleiter/-in werden insbesondere bezogen auf die persönliche Befähigung besondere Anforderungen gestellt.

Sie treten im Ortsamtsbereich als politisch Beauftragte des Oberbürgermeisters in Erscheinung. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine Spitzentätigkeit in der Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden handelt.

Dies hat der Stadtrat bereits 2008 so gesehen und mit Beschluss V2271-SR65-08 eine Zulage von 100,- EUR monatlich beschlossen, um dieser politischen Bedeutung besser Rechnung tragen zu können. Die Zahlung dieser Zulage war allerdings bis zur Neuregelung der Eingruppierungsrichtlinien zum TVöD befristet und ist Ende 2016 außer Kraft getreten. Der Stadtrat hält eine Weiterzahlung bzw. die Umwandlung dieser Zulage, die auch an die Tarifentwicklung angepasst ist bzw. wird, für geboten.

Legt man die allgemeine Tarifentwicklung und die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung in der EG 12 zugrunde, ist seit 2008 eine Steigerung von fast 25 % zu verzeichnen. Diese soll sich entsprechend in der Neuauflage der Zulagenzahlung wiederfinden.

Jan Donhauser
Fraktionsvorsitzender

André Schollbach
Fraktionsvorsitzender

Christiane Filius-Jehne
Fraktionsvorsitzende

Christian Avenarius
Fraktionsvorsitzender

Holger Zastrow
Fraktionsvorsitzender

 

 

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