Plakat Asyl in Dresden

Sozial ausgewogen und Integrationsfreundlich

29. November 2017

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Sozialausschuss beschließt umfangreiche Änderungen zu den Unterbringungssatzungen

Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag haben die Fraktionen von DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD wesentliche Änderungen zu den Vorlagen der Verwaltung zur Unterbringung von Asylbewerbern und Wohnungslosen eingebracht.

Der Sozialausschuss stimmte diesen Vorschlägen in seiner Sitzung am 28.11. (fast) einstimmig zu.

Mit diesen Änderungen sind die Vorschläge der Verwaltung vom Tisch, sozialversicherungspflichtige Beschäftige, die aus den verschiedensten Gründen in Übergangswohnheimen oder Bedarfswohnungen untergebracht sind, bis zu einem Betrag von 600€ pro Kopf in Anspruch zu nehmen. Stattdessen werden für eine Kostenbeteiligung künftig die KDU-Sätze der unterschiedlichen Haushaltsgrößen als Basis der Berechnung und nicht die Gesamtkosten herangezogen. So wird die Inanspruchnahme von Geflüchteten und allen anderen Wohnungslosen auf 70% der gültigen KDU Sätze begrenzt, wenn sie in Wohnungen untergebracht sind. Für alle, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, erfolgt die Begrenzung auf 50% der genannten Sätze. Auch für Auszubildende, die bislang keinen Anspruch auf Befreiung hatten, wurde eine Lösung gefunden, die es ihnen ermöglicht, weiterhin in den Einrichtungen wohnen zu bleiben. Diese Regelung bedeutet, dass z.B. ein Single bis maximal 306€ (in Wohnungen) bzw.  219€ (in Übergangswohnheimen) in Anspruch genommen werden können.

Für die Sozialpolitiker der drei Stadtratsfraktionen ist mit diesem Änderungsantrag ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Integration geflüchteter Menschen gelungen, der auch die Forderungen der Flüchtlingsverbände vollumfänglich aufnimmt.

Dazu erklärt die Stadträtin der LINKEN Kerstin Wagner:

Wir freuen uns, dass es wiederum fraktionsübergreifend gelungen ist, eine nachvollziehbare, adäquate Lösung für die Betroffenen zu finden. Integrationsbereitschaft sollte honoriert werden. Ein Entgegenkommen bei den Kosten für die Unterbringung in nicht selbst gewählten Wohnformen ist ein wichtiges Zeichen. Auch für Geflüchtete in Ausbildung konnte Einigkeit erreicht werden. Ihnen für die Dauer der Ausbildung monatlich hunderte Euro für ein Bett im Mehrbettzimmer in Rechnung zu stellen, hätte Verschuldung der Betroffenen bedeutet – und Ausbildungsabbrüche provoziert. Das kann keiner wollen!“

Für Michael Schmelich, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Stadtratsfraktion ist die Kuh nun  vom Eis:

Wir haben intensiv mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Verwaltung diskutiert und um eine Lösung gerungen. Wieder einmal hat die Rathauskooperation bewiesen, dass sie in schwierigen Fragen handlungsfähig ist. Mit der Änderung der Vorlage werden die jetzt gültigen Kostenanteile für berufstätige Menschen nicht erhöht, sondern sogar gesenkt. Die Dresdner Satzung ist nun integrationsfreundlich und sozial ausgewogen. Ich freue mich, dass diesen Weg auch die CDU mitgehen konnte.“

Der für Sozial- und Flüchtlingspolitik zuständige SPD-Stadtrat Vincent Drews ergänzt:

Die beste Lösung für alle Beteiligten wäre, wenn sich Geflüchtete mit und ohne Anerkennung eine eigene Wohnung suchen könnten, sobald sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. So können sie sich selbst eine Unterbringung suchen, die ihren Ansprüchen und dem zur Verfügung stehenden Verdienst entspricht. Daher ist es wichtig, dass die Wohnsitzauflage in städtischen Unterbringungen gelockert wird. Für alle anderen gilt: Ein Bett, ein Stuhl ein halber Tisch und ein halber Schrank dürfen keine 600€ pro Monat kosten.“

 

 

Kontakt:

Vincent Drews
Sprecher für Sozial- und Integrationspolitik
Vincent.Drews@spd-fraktion-dresden.de

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