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Fortführung der Projekte „2. Chance“ für schulverweigernde Kinder und Jugendliche

ANTRAG – Interfraktionell:

Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die bestehenden Leistungsvereinbarungen für die Schulverweigerungsprojekte „2. Chance“ mit den nachfolgend genannten Trägern bis 30.06.2018 fortzuschreiben und somit die Fortführung der Projekte zu ermöglichen:

• AWO Kinder-und Jugendhilfe gGmbH

• Sächsisches Umschulungs- und Fortbildungswerk e. V.

2. Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, bis 30.04.2018 unter Beteiligung freier Träger der Jugendhilfe und der Sächsischen Bildungsagentur ein Konzept zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen, das Ziele, Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen enthält, die von Schulabsentismus bedroht oder betroffen sind.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich zur Information
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Unterausschuss Hilfen zur Erziehung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss federführend
Jugendhilfeausschuss öffentlich beschließend

Begründung:

Die Eilbedürftigkeit im Sinne § 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates, in Verbindung mit § 36 SächGemO zu Beschlusspunkt 1. Stützt sich auf die Tatsache, dass die bestehenden Leistungsvereinbarungen zwischen den freien Trägern und dem Jugendamt zum 31.12.2017 enden und den Ausführungen sowohl des Jugendamtes wie auch der Projektträger ein über diesen Zeit-punkt hinaus bestehender Bedarf zu entnehmen ist. Gleichzeitig hat die Verwaltung des Jugendamtes ihre bisherigen Aussagen zur Ausgestaltung der o. g. Projekte in Teilen korrigiert und die Notwendigkeit eines solchen Angebotes bekräftigt (vgl. „Information Nr. 13/2017 für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses“). Hierauf begründet sich die Eilbedürftigkeit des Antrages, da die nächstmögliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erst am 11.01.2018 stattfindet. Zu diesem Zeitpunkt wären die Leistungsvereinbarungen dann bereits ausgelaufen und eine Fortsetzung der Arbeit nicht mehr möglich.

Der Antrag ermöglicht zunächst eine befristete Fortführung der Projekte bis zum 30.06.2018, womit dem Bedarf entsprochen werden kann. Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, durch die Erstellung o. g. Konzeptes solide fachliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in der Landeshauptstadt Dresden auch künftig geeignete Unterstützungsangebote für junge Menschen, die von Schulabsentismus bedroht oder betroffen sind, vorgehalten werden können. Dieses Konzept soll auch Aussagen zur Angebots- und Finanzierungsstruktur enthalten.

Einreicher:

Carsten Schöne
Dorothee Marth
Anke Lietzmann

 

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