Drei gelbe Seiten mit Aufdruck und Fortschreibung, Schulnetzplanung der Landeshauptstadt Dresden

Einfache und leichte Sprache in der Landeshauptstadt Dresden

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. ab 2019 alle öffentlichen Publikationen, Bescheide, Amtsbriefe und den Internetauftritt der Landeshauptstadt Dresden und ihrer Unternehmen flächendeckend in einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen.

2. bis zum Ende des Jahres 2018 ein Konzept zur Einführung von leichter Sprache für Veröffentlichungen der Landeshauptstadt Dresden zu entwickeln. Darin sind Bereiche zu definieren, in denen der Einsatz der leichten Sprache notwendig erscheint, und Vorschläge zur Umsetzung sowie zur nötigen Qualifikation von Mitarbeiter_innen der Stadtverwaltung zu machen.

Beratungsfolge:

Ältestenrat 23.04.2018 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) nicht öffentlich 1. Lesung
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich beratend
Beirat für Menschen mit Behinderungen öffentlich beratend
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Grundsätzlich ist zwischen einfacher Sprache und leichter Sprache zu unterscheiden.

Die einfache Sprache beinhaltet, dass Sätze aus nicht mehr als 15 Worten bestehen. Außerdem sollte maximal ein Komma in einem Satz enthalten sein. Sie vermeidet Fremdwörter oder erklärt diese. Gleiches gilt für Fachbegriffe. Gleichzeitig macht sie weiterhin einen normalsprachlichen Eindruck. Sie soll dafür sorgen, dass Texte gut verständlich sind. Einfache Sprache zielt auf ein Leseniveau von A2/B1 und ist damit für den größten Teil der Bevölkerung gut lesbar. Dabei ist sie geschlechtergerecht zu formulieren, um beide Geschlechter gleichermaßen anzusprechen.

Die leichte Sprache geht in ihrer Vereinfachung weiter als die einfache Sprache. Bei leichter Sprache sollten Sätze maximal 8 Worte umfassen. Außerdem wird mit Trennstrichen in zusammengesetzten Worten und zusätzlichen Zeilenumbrüchen die Lesbarkeit verbessert. Dabei wird auch mit Bildern und Piktogrammen gearbeitet. Sie richtet sich an eine deutlich kleinere Zielgruppe von Menschen, wie Analphabeten und Menschen mit geistiger Behinderung. Leichte Sprache entspricht dem Sprachniveau A1. Auch die leichte Sprache kann und sollte geschlechtergerecht formuliert werden. Wie eine Umsetzung aussehen könnte, lässt sich beispielsweise auf den Webseiten von Köln oder Hamburg einsehen.

Die einfache Sprache ist geeignet, um Publikationen, den Internetauftritt aber auch offizielle behördliche Schreiben für alle Menschen besser verständlich zu machen. Daher sollte sie flächendeckend in allen Bereich der Landeshauptstadt Dresden, die schriftlich mit der Öffentlichkeit kommunizieren, eingeführt werden. Insbesondere bei Bescheiden ist der Inhalt für die betroffenen Menschen wichtig und sie sollten daher verständlich geschrieben sein. Da sich die leichte Sprache an eine deutlich kleinere Zielgruppe richtet und deren Umsetzung geschulten Personals Bedarf, sollte vor Einführung ein entsprechendes Konzept entwickelt werden. Darin sind Bereiche zu definieren, in denen die leichte Sprache zum Einsatz kommt. Diese Bereiche sollten sich an der Zielgruppe von leichter Sprache orientieren. Außerdem sollte das Konzept Vorschläge enthalten, welche Qualifikationen für die betroffenen Mitarbeiter_innen in der Stadtverwaltung notwendig sind und wie diese umgesetzt werden können.

Mit Beschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bundestag sind ab 2018 auch alle Stellen des Bundes verpflichtet, öffentliche Informationen und Bescheide sogar komplett in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Als Vorreiter geht hier die Deutsche Rentenversicherung voran, die bereits heute umfangreich in leichter Sprache informiert und kommuniziert. Der Beschluss des Bundes macht deutlich, dass auch in einfacher oder leichter Sprache rechtsverbindliche Bescheide und Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE

Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Christian Avenarius
SPD-Fraktion

 

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