Fensterfront

Sanierungsplanung für alle A-priorisierten Schulen und kurzfristige Mängelbeseitigung im Objekt Marienberger Straße 7

ANTRAG – Interfraktionell:

CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/20 – ggf. auch über die mittelfristige Finanzplanung hinaus – eine vollständige zeitliche Einordnung für die Sanierungsplanung aller A-priorisierten Schulgebäude inkl. Sporthallen vorzulegen.

2. bis zum Beginn der Sanierung des Objektes Marienberger Straße 7 schnellstmöglich Instandsetzungs- und Werterhaltungsmaßnahmen zu veranlassen, welche den Kindern vor Ort zügige bessere Lernbedingungen verschaffen. Eine kurzfristige Instandsetzung z.B. der Waschbecken und Wasserhähne ist ebenso dringlich wie die Grundreinigung des Gebäudes, eine Aufwertung des Speiseraumes und die Instandsetzung der Toiletten.

Beratungsfolge:

Ältestenrat nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb KITA) nicht öffentlich 1. Lesung (federführend)
Ortsbeirat Blasewitz öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb KITA) nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

 

Begründung:

Mit der am 05. Februar 2018 vorgelegten Beschlusskontrolle zum Stadtratsbeschluss A0330/17 ist erneut deutlich geworden, dass es in Dresden eine Vielzahl von Schulen und Schulsporthallen gibt, die in der höchsten Sanierungspriorität A stehen, aber weder zeitlich noch finanziell im Doppelhaushalt 2017/18 inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2021 abgebildet sind. Die Prioritätensetzung Schulhausbau stellt eine wesentliche Grundlage für den anstehenden Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 dar. Ziel muss es sein, alle Schulgebäude der Priorität A im Haushalt zu veranschlagen. Gleichzeitig dürfen grundsätzlich Schulen nicht hinsichtlich der Instandhaltung und Werterhaltung vernachlässigt werden, selbst wenn bereits eine konkrete Sanierungsplanung vorliegt.

Ein Beispiel hierfür ist das Objekt Marienberger Straße 7, wo bereits kurzfristig erste Maßnahmen anzupacken sind. Der baulich schlechte Zustand des Gebäudes ist dem Schulträger schon lange bekannt, nach Angaben des Schulverwaltungsamtes ist die Sanierung auch in der Prioritätenliste für die Schulsanierungen in der Kategorie A (hoher Sanierungsbedarf) eingeordnet. Der bisherige Auslagerungsstandort wird seit längerem für die Schüler/innen und Hortkinder der angrenzenden 33. Grundschule genutzt. Noch sind zudem Schüler/innen der Schule für geistig Behinderte „Robinsonschule“ in diesem Gebäude untergebracht. Leider ist es in den vergangenen Jahren trotz enormer Investitionen nicht gelungen, den Sanierungsstau an diesem Schulgebäude abzubauen. Die Begründung der Landeshauptstadt ist dabei, dass sich die Prioritätensetzung und Einordnung von Sanierungsmaßnahmen an einem gesamtstädtischen Blick orientieren muss. Oberste Priorität habe weiterhin die Bereitstellung von ausreichenden Schulplätzen in allen Schularten.

 

Jan Donhauser
CDU-Fraktion

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE

Christiane Filius-Jehne
Thomas Löser
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Christian Avenarius
SPD-Fraktion

Skip to content