Porträt Peter Bartels

Klinikum Dresden – Krankenhaus Friedrichstadt Haus A und P

Peter Bartels erkundigte sich nach der Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahmen für die beiden Häuser des Friedrichstädter Krankenhauses.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Haus A vom Klinikum Dresden Krankenhaus Friedrichstadt ist ein denkmalgeschütztes Gebäude mit einer besonderen historischen Bedeutung. Dieses Gebäude wurde in den Jahren 1988 bis 1992 saniert. Der Westteil des Gebäudes wurde 1989 in Betrieb genommen und der östliche Teil 1992. Als der westliche Teil des Gebäudes 1992 in Betrieb genommen wurde, war bekannt, dass dieser Gebäudeteil den nunmehr geltenden Bauvorschriften nicht entsprach. Die Inbetriebnahme erfolgte indem Bestandschutz gelten gemacht wurde.

Im Jahr 2000 wurde eine umfassende Kontrolle der Gebäude im Krankenhaus Friedrichstadt vom Bauaufsichtsamt durchgeführt. Das Haus A wurde nicht überprüft. In dem Gutachten des Bauaufsichtsamts stand aber eine Aussage, die auch für nicht überprüfte Gebäude galt.

„In bestehenden Gebäuden kann Bestandsschutz nicht mehr gelten gemacht werden, erforderliche Sanierungen sind auszuführen.“

Die 2002 ermittelten Sanierungskosten lagen bei etwas über 10 Mio. DM. Fördermittel für die Sanierung waren nicht zu erwarten und Eigenmittel in dieser Größenordnung standen zu keiner Zeit zur Verfügung.

Seit nunmehr zwei Jahren bemühe ich mich erneut, die dringend erforderliche Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes auf den Weg zu bringen. Nachdem ich die Mitteilung erhalten hatte, dass für das Haus A ein Brandschutzgutachten vorliegt, in dem die Aussage getroffen wurde,

Haus A „Betriebserlaubnis bis 2020″

bat ich um einen Termin bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister. Sie beauftragten daraufhin die Bürgermeisterin Frau Dr. Kaufmann dieses Gespräch zu führen. An diesem Gespräch nahmen u.a. der Verwaltungsdirektor vom Klinikum Herr Richter, eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter vom Bauaufsichtsamt und Herr Christian Avenarius teil.

Im Gespräch wurde von den Mitarbeitern des Bauaufsichtsamtes dann die Aussage getroffen, für das Haus P besteht eine höhere Dringlichkeit für eine Sanierung als für das Haus A.

Für mich bedeutet diese Aussage, dass hier eine extrem hohe Dringlichkeit für das Haus P besteht und das Haus P noch vor dem Haus A, also noch vor 2020, fertiggestellt sein muss. Das Haus P ist im Wirtschaftsplan vom Klinikum mit einen Finanzbedarf von 31 Mio. € aufgeführt und für 2018 8 Mio. €, 2019 14 Mio. € und 2021 8 Mio. € eingeplant.

In der Vorlage vom Klinikum „Investitionsbedarf KHDD“, in dem die Prioritäten der Baumaßnahmen für den Haushalt 2019/2020 und für den Haushalt ab 2021 aufgeführt sind und die am 14. März im Ausschuss für Gesundheit vom Verwaltungsdirektor des Klinikums Herrn Richter vorgestellt wurde, ist das Haus A-Ost aufgeführt aber nicht das Haus P.

Zur Klärung dieser Inhaltlich nicht nachvollziehbaren Aussage bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen.

Fragen:

1. Wie beurteilen die verantwortlichen Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Aussage des Brandschutzsachverständigen, der nun, nachdem seit 18 Jahren feststeht, dass das Haus A und hier insbesondere der Teil Haus A-Ost dringend sanierungsbedürftig ist und der aufgrund des hohen Gefährdungspotentials nur noch eine Betriebserlaubnis bis 2020 erteilt?

2. Welche Bedeutung hat die Aussage der beiden Mitarbeiter vom Bauaufsichtsamt, die in einem offiziellen Gespräch, in dem es um die Sicherheit der baulichen Anlagen im Klinikum geht, dem Haus P eine höhere Dringlichkeit zuordnen als dem Haus A?

3. Um den Mitgliedern vom Ausschuss für Gesundheit einen verbindlichen Überblick über die Strategie der geplanten baulichen Entwicklung zu ermöglichen, ist den Ausschussmitgliedern die aktuelle Zielplanung des Klinikums zu übergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bartels

 

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