Plakat Asyl in Dresden

Sicherheit in der Erstaufnahmeeinrichtung Hamburger Straße wiederherstellen und was die Landeshauptstadt dazu beitragen kann

ANTRAG
SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. mit der sächsischen Staatsregierung Gespräche aufzunehmen, wie die Sicherheitslage in der Erstaufnahmeeinrichtung Hamburger Straße zügig und spürbar verbessert werden kann und welche Unterstützung hierbei die Landeshauptstadt Dresden leisten kann, insbesondere in Hinblick auf frühzeitige Integrationsmaßnahmen für Menschen, die nicht unter § 47 Abs. 1 a AsylG fallen,

2. darauf hinzuwirken, dass die Erstaufnahmeeinrichtung Hamburger Straße nicht in ein Ankerzentrum umgewandelt wird, solange von Bund und vom Land Sachsen nicht alle Voraussetzungen geschaffen wurden, dass dies zu einer deutlichen Verbesserung der Situation in den Einrichtungen führt,

3. gegenüber der sächsischen Staatsregierung die Dresdner Expertise in gelingender Flüchtlingsarbeit, in menschenwürdiger Unterbringung, sozialer Betreuung, Integrationsbegleitung und Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Geflüchtete als Unterstützung anzubieten.

 

Beratungsfolge:

Ältestenrat 11.06.2018 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Stadtrat 28.06.2018 öffentlich beschließend

 

Begründung:

Alle Menschen in Dresden wollen in Sicherheit leben. Der Dresdner Stadtrat bekennt sich zu einer humanitären Aufnahmepraxis für Geflüchtete. Geflüchtete aus unterschiedlichsten Herkunftskulturen, in unterschiedlichstem Alter, Geschlecht, Familienstatus etc. in großer Anzahl an einem zentralen Ort unterzubringen, bedroht den sozialen Frieden in unserer Stadt und gefährdet Integrationserfolge. Der Freistaat muss die Zustände, insbesondere in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Hamburger Straße, umgehend in den Griff bekommen und für die Sicherheit aller Beteiligten sorgen. Wenn eine große Anzahl von Menschen teilweise über Jahre hinweg in Perspektivlosigkeit in einer solchen EAE untergebracht ist, erhöht dies das Konfliktpotenzial. Die Umwandlung einer Erstaufnahmeeinrichtung in ein Ankerzentrum würde bedeuten, dass die Geflüchteten in noch größerer Zahl und noch länger dort untergebracht werden. Das betrifft auch die Menschen, die eine hohe Aussicht auf Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention haben. Das würde die aktuellen Probleme nur verschärfen und nicht zu deren Lösung beitragen. Darüber hinaus ist die kommunizierte Vorstellung, dass auch die Verfahren für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in solchen Ankerzentren durchgeführt werden sollen, mit Blick auf das Kindeswohl und die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen aufs Schärfste zu kritisieren. Wichtiger ist ein differenzierter Umgang, z. B. mit besonders schutzbedürftigen Geflüchteten, bei dem die Landeshauptstadt Dresden in einer Vorreiterrolle sehr gute Erfahrungen vorweisen kann.

Die Landeshauptstadt Dresden hat sich in den vergangenen Jahren eine große Expertise in der menschenwürdigen Unterbringung von Geflüchteten, deren sozialer Betreuung und Integrationsbegleitung erarbeitet. Die Integrationsarbeit der Landeshauptstadt leistet viel, verläuft überwiegend positiv und verhindert nennenswerte Konflikte. Diese Erfahrungen und Kompetenzen sollten wir daher dem Freistaat anbieten, um zur Behebung der Defizite in der Unterbringung und Integration beizutragen. Gerade für Menschen aus Ländern mit guter Bleibeperspektive ist es wichtig, die Integration so früh wie möglich und noch während des Asylverfahrens zu beginnen. So haben sie eine Chance, die Sprache zu lernen, sich in der Stadt zu orientieren und die Gepflogenheiten unserer Gesellschaft kennenzulernen.

Wir bekennen uns zur Pflicht, Geflüchtete in Dresden aufzunehmen und sind weiterhin bereit, unseren Beitrag zur Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen zu erbringen.

 

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