Porträt Kristin Sturm

Trödelmärkte in Dresden

Kristin Sturm erkundigte sich nach den Formalien für die Durchführung von Trödelmärkten.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich bitte Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

1. Welchem Recht unterliegt die Durchführung eines Trödelmarktes?

2. Ist ein Trödelmarkt nach der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt genehmigungsfähig?

3. Wie viele Trödelmärkte wurden im Jahr 2017 genehmigt?

4. In welcher Höhe müssen Gebühren dafür abgeführt werden?

Vielen Dank.

Kristin Sturm

 

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