Porträt Peter Bartels

Teilsanierung Haus A-Westflügel

Peter Bartels erkundigte sich nach den Gründen, weshalb das Städtischen Klinikum Dresden die Sanierungen im Haus A-Westflügel nicht wie im Wirtschaftsplan 2018 ausgeführt hat.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Wirtschaftsplan 2018 für das Städtische Klinikum Dresden ist die Anlage „Investitionen“, einschließlich der Finanzplanung in „Teilsanierung Haus A“ (Anmerkung: gemeint ist Teilsanierung Haus A-Westflügel) mit einem Gesamtbetrag von 892 T€ aufgeführt. Diese Summe ist aufgeteilt in 244 T€ für 2017, 472 T€ für 2018 und 176 T€ für 2019. Unter dem Punkt „Zuwendung für Einzelobjekte“ steht unter Drittens ein Gesamtkostenbetrag von 550 T€ und 400T€ unter 2018.

In den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2018 ist unter dem Vermerk „Teilsanierung Haus A Friedrichstadt“ folgende Aussage getroffen worden. Zitat: „Die Finanzierung dieser Teilmaßnahme erfolgt im Wesentlichen durch Städtebaufördermittel.“

Aus diesem Satz kann entnommen werden, dass auch Eigenmittel erforderlich sind. Real ist jedoch, dass in keiner Vorlage oder Präsentation hierzu eine Aussage getroffen wurde.

In der Präsentation vom Klinikum, die am 14. März im Gesundheitsausschuss vorgestellt wurde, wird die Maßnahme Haus A-Westflügel nur noch auf der Seite 10 in einer bildlichen Darstellung erwähnt. In dieser Darstellung sind der Sanierungsabschluss für das 1.OG in 2017 und der Sanierungsabschluss für das 2.OG in 2018 aufgeführt.

In der Beantwortung meiner Anfrage zu den baulichen Problemen des Klinikums, die Sie am 14. Mai an mich ausgereicht haben, ist in der Anlage zu PE478 der schriftlichen Anfrage AF2339/18 unter notwendige, nicht gedeckte Investitionsbedarfe am Klinikum Dresden das Haus A-West nicht mehr aufgeführt.

Realität ist: Im Haus A-West haben im 1. OG, das bereits 2017 fertiggestellt sein sollte, die Bauarbeiten noch nicht begonnen. Ein Baubeginn ist nun für Anfang Juli 2018 vorgesehen.

Für das 2. OG, das 2018 fertiggestellt werden sollte, sind etwa 1,2 Mio. € erforderlich. Diese finanziellen Mittel stehen nicht zur Verfügung. Deshalb ist dieses Teilvorhaben ausgesetzt, Planungen gehen nicht weiter. Die Sanierung im 2. OG ist aber zwingend erforderlich, um die Brandschutzmaßnahmen für das 1. OG abschließen zu können und um dort brandschutzgerechte Arbeitsplätze nutzen zu können.

Ich bitte daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

1. Was sind die Gründe, dass vom Städtischen Klinikum Dresden die Sanierungen im Haus A-Westflügel nicht wie im Wirtschaftsplan 2018 ausgeführt werden?

2. Warum wurde vom Klinikum im Wirtschaftsplan der Mittelbedarf nicht in korrekter Höhe angegeben?

3. Welche Eigenmittel werden neben den Fördermitteln tatsächlich für das 1.OG und das 2. OG benötigt?

4. Warum wurden die tatsächlichen Kosten, die zu allen Zeiten bekannt sein mussten, in keiner Präsentation und Vorlage über den Mittelbedarf für das Haus A-Westflügel aufgeführt?

5. Bitte teilen Sie auch mit, für welche baulichen Maßnahmen die ausgereichten Fördermittel eingesetzt werden dürfen.

Vielen Dank.

Peter Bartels

 

Skip to content