Porträt Kristin Sturm

Verwahrloste Grundstücke auf der Grundstraße

Kristin Sturm erkundigte sich nach den Eigentumsverhältnissen von Grundstücken auf der Grundstraße in Dresden-Loschwitz.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“, so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 14 Abs. 2, geschrieben.

Leider kommen nicht alle Eigentümer dieser Verpflichtung nach, so dass es Grundstücke gibt, die aufgrund fehlender Unterhaltungsmaßnahmen verwahrlost erscheinen. Manchmal führen aber auch ungeklärte Eigentumsverhältnisse zu diesem Zustand.

Entlang der Grundstraße finden sich einige Liegenschaften, die augenscheinlich nicht gepflegt werden. Da sich die Grundstücke an einer gut frequentierten Straße befinden, die auch täglich mehrfach von Doppeldecker-Bussen mit Touristen passiert wird, stehen diese besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit und geben Anwohnerinnen und Anwohnern berechtigten Anlass zur Beschwerde.

Diesbezüglich bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen.

Fragen:

1. Befinden sich die Grundstücke auf der Grundstraße 7 (Flurstück 60), 35a (73/1), 27 (831/d), 55 (436/a) und 97 (494/2) im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden?

a. Falls ja, welche Pläne verfolgt die Landeshauptstadt mit den Liegenschaften?

b. Falls nein, ist der Verwaltung bekannt, ob die Grundstücke bewohnt sind und welche Pläne die Eigentümer für die Liegenschaften haben? Um diese zu sensibilisieren, wird um eine Auskunft zu den Grundstückseigentümern gebeten.

2. Stehen die Gebäude auf den Grundstücken unter Denkmalschutz?

3. In wie weit kann die Stadt Druck auf die Eigentümer ausüben, die Grundstücke zu säubern und zu pflegen?

4. Gehen von diesen Objekten Risiken oder Gefahren aus, die Passanten oder Verkehrsteilnehmer gefährden?

a. Wenn ja, für welche Liegenschaften trifft das zu?

b. Wie oft musste die Stadt Dresden im Rahmen des Sächsischen Polizeigesetzes bei den in Punkt 1 genannten Grundstücken bereits Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um künftige Gefahren abzuwehren? Welche Vorkehrungen sind hierbei getroffen worden?

5. Gibt es seitens der Stadtverwaltung eine Liste mit verwahrlosten Immobilien im Dresdner Stadtgebiet?

a. Wenn ja, welche Fachabteilung ist mit der Bearbeitung betraut?

b. Wie viele leer stehende bzw. verwahrloste Objekte gibt es in der Sächsischen Landeshauptstadt?

c. Werden diese regelmäßig in Augenschein genommen, um die Mängel zu dokumentieren?

Vielen Dank.

Kristin Sturm

 

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