Porträt Dana Frohwieser

Aktueller Umsetzungsstand des Antrags A0446/18 „Grundsatzbeschluss zur Verwendung der Mittel im Präventionsbudget“

Dana Frohwieser erkundigte sich nach den Hintergründen der Nichtveröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. November 2018 hat der Stadtrat den o.g. Antrag beschlossen. Der Antrag sieht vor, ein stadtweites Projekt zur Sozialraumkoordination, das aus Steuerungsmodul und Praxismodul besteht, zum 1. Februar 2019 umzusetzen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im letzten Doppelhaushalt geplant und nicht verbrauchte Gelder sind zweckgebunden ins Jahr 2019 übertragen worden (siehe Beschlusspunkt 8). Um die Stellen der Sozialraumkoordination innerhalb des Praxismoduls sowie das Steuerungsmodul zu besetzen, sind Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Der für die Veröffentlichung im Amtsblatt vorbereitete Text der Interessenbekundung ist dem Unterausschuss Planung am 10. Dezember 2018 vorgestellt worden und eine umgehende Veröffentlichung im Amtsblatt noch im Dezember ist durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie angekündigt worden. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. Januar 2019 wurde durch den Beigeordneten für Bildung, Herrn Hartmut Vorjohann, erklärt, dass die Veröffentlichung nicht erfolgt sei und auch nicht erfolgen wird, so lange der im Dezember durch den Stadtrat beschlossene Doppelhaushalt nicht durch die Landesdirektion freigegeben würde, da durch ein Interessenbekundungsverfahren ein vor- bzw. außervertragliches Schuldverhältnis durch die LH Dresden eingegangen werden würde.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

1. Handelt es sich bei dem Doppelhaushalt 2019/2020 um einen genehmigungspflichtigen Haushalt?

2. Stehen aus dem Jahr 2018 zweckgebundene Haushaltsmittel unter einem Bewirtschaftungsvorbehalt?

3. Entsteht durch ein Interessenbekundungsverfahren im Rahmen der Förderung freier Träger der Jugendhilfe ein vor-/außervertragliches Schuldverhältnis bzw. Vertragsverhältnis mit den Bewerbern und dadurch ein Anspruch auf Schadens- bzw. Aufwendungsersatz vergleichbar mit einer öffentlichen Ausschreibung nach Vergaberecht?

4. Welche Hinderungsgründe stehen der ordnungsgemäßen Erfüllung des Beschlusses durch die Verwaltung entgegen?

5. Welchen Zeitplan hat die Verwaltung zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Beschlusses zum 1. Februar 2019?

Vielen Dank!

Dana Frohwieser

 

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