Porträt Vincent Drews

Vergabepraxis der Landeshauptstadt für die Übergangswohnheime nach § 1, Abs. 2 a Unterbringungssatzung der Landeshauptstadt 2017

Vincent Drews erkundigte sich nach der Vergabe der Übergangswohnheime an Träger.

Einleitung:

In den vergangenen Jahren war es üblich, dass die Vergabe an die Träger der Heime auf unterschiedlichen Wegen zustande gekommen ist. Erstrebenswert wäre eine Vereinheitlichung des Systems auf der Grundlage einer einheitlichen Ausschreibung. Dazu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Frage.

Fragen:

Nach welchen Kriterien und in welchem Turnus wird die Betreibung der unten stehenden Übergangswohnheime vergeben?

– Emerich-Ambros-Ufer 59

– Bauhofstraße 11

– Hechtstraße 10

– Hubertusstraße 36 c

– Kipsdorfer Straße 112

– Mathildenstraße 15

– Prohliser Allee 3 und 5

– Wetterwarte 34

Vielen Dank.

Vincent Drews

 

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