Plakat Dana Frohwieser

Sieg der Demokratie!

PRESSEMITTEILUNG

23. Mai 2019

Auch das OVG bestätigt: NPD-Plakate sind volksverhetzend und damit strafbar

Zu dem heutigen Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes erklärt die Fraktionsvorsitzende der SPD, Dana Frohwieser:

Wir freuen uns über diese gute Nachricht zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes. Durch das heutige Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes sehen wir uns in unserer Forderung bestätigt, dass in Dresden unverzüglich die unsäglichen NPD-Plakate aus dem Stadtbild verschwinden müssen.“

Wie bereits das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, verfolgt die NPD „ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. […] Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.“ (BVerfGE v. 17. Januar 2017, 2 BvB 1/13)

Dies hat sie einmal mehr bewiesen. Volksverhetzung ist keine Meinung. Volksverhetzung ist eine Straftat und darf auch in der Landeshauptstadt Dresden nicht geduldet werden. Unsere Demokratie muss tagtäglich verteidigt werden. Deshalb kämpfen wir tagtäglich für Menschenwürde und ein weltoffenes Dresden,“

so Frohwieser weiter.

 

Kontakt:

Dana Frohwieser
Fraktionsvorsitzende
dana.frohwieser@spd-fraktion-dresden.de

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