Porträt Dana Frohwieser

Zumutbare Entfernung der Kindertageseinrichtung

Dana Frohwieser erkundigte sich nach der Anzahl der Kinder in Dresdner Kindertagesstätten, deren Weg zwischen Wohnung und Kita mit den öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 30 Minuten dauert?

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 15.07.2019 eine weitreichende Entscheidung getroffen, nach der ein dreijähriges Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung hat, der unter Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel in nicht mehr als 30 Minuten von seiner Wohnung aus erreichbar ist. Auch wenn im Sächsischen Kita-Gesetz eine vergleichbare Regelung „in zumutbarer Entfernung“ bisher fehlt, stellt sich schon aus Gründen der Qualität der Kindertagesbetreuungsangebote der Landeshauptstadt folgende Frage:

Frage:

1. Wie viele Kinder ab 3 Jahren werden in Dresdner Kindertagesstätten betreut, deren Weg zwischen Wohnung und Kita mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als 30 Minuten dauert?

Vielen Dank.

Dana Frohwieser

 

 

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