Umsetzung der elektronischen Verwaltungsleistungen

Kristin Sturm erkundigte sich nach Umsetzung einer digitalen Verwaltung der Stadt Dresden.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Onlinezugangsgesetz verpflichtet bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten – eine Aufgabe die auch wesentlich die Kommunen in die Pflicht nimmt. Aber nicht nur deshalb, ist es wichtig, dass die Stadt Dresden bereits jetzt selbst attraktive kommunale Serviceportale auf- bzw. ausarbeitet, schafft dies doch vielfältige Mehrwerte für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für die Verwaltungsmitarbeitenden selbst.

Fragen:

Für mich ergeben sich daher folgende Fragen, um deren Beantwortung ich Sie höflichst bitte:

1. Wie steht es um die Umsetzung der sich aus den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes ergebenden Verpflichtungen hinsichtlich einer digitalen Verwaltung der Stadt Dresden? Welche Projekte werden warum priorisiert? Gibt es einen konkreten Zeit-/Arbeitsplan für die Umsetzung? (Falls ja, bitte ich Sie diesen zu übermitteln.)

2. Wie viele und welche Verwaltungsleistungen (insb. Formulare, Anträge etc.) der Stadt Dresden sind bereits online nutzbar? Wie gut werden diese von der Bevölkerung angenommen?

3. Wo gibt es noch Nachbesserungsbedarfe? Wie wird diesen nachgekommen?

Vielen Dank.

Kristin Sturm

 

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