Porträt Richard Kaniewski

Nutzung Bildungsurlaub

Richard Kaniewski erkundigte sich nach der Wahrnehmung des Anspruchs auf Bildungsurlaub durch die Angestellten der Landeshauptstadt Dresden.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Sachsen ist noch immer eines von zwei Bundesländern, in denen der Anspruch auf Bildungsurlaub nicht gesetzlich verankert ist. Dennoch hat der Stadtrat mit der Vorlage V2820/18 beschlossen, Angestellten der Landeshauptstadt künftig zwei Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu gewähren. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

  1.  Wie stark wird diese Option bislang von den Angestellten der Landeshauptstadt Dresden wahrgenommen? (Bitte prozentual aufschlüsseln nach Geschäftsbereichen und ob die dort Bediensteten nur einen oder beide möglichen Tage beantragt haben)
  2. Wie wurden die Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt über die Beschlussfassung und diese neue Möglichkeit informiert?
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