Klassenraum eines Gymnasiums

Überprüfung der Rechtsform der Dresdner Volkshochschule e.V.

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

1. zu überprüfen, ob die Rechtsform und die Art der Finanzierung für die Volkshochschule als eingetragener Verein nach dem Wachstum in den letzten Jahren geeignet ist, die anstehenden Aufgaben zu erfüllen. Dabei sind verschiedene Rechtsformen mit ihren Vor- und Nachteilen und den finanziellen Bedarfen zu vergleichen. Einzubeziehen ist neben der jetzigen Form eines Vereins, die kommunale Trägerschaft, der Eigenbetrieb und eine gGmbH.

2. zu überprüfen, ob die Finanzierung der Volkshochschule außerhalb der kulturell-institutionellen Förderung durch einen Zuwendungsvertrag erfolgen kann. Dies sollte so lange gelten, bis auf Grundlage der unter Ziffer 1 genannten Überprüfung eine Entscheidung durch den Stadtrat getroffen wird.

Bei der Erarbeitung der Vorlage ist die Volkshochschule einzubeziehen.

Die vergleichende Vorlage ist dem Stadtrat bis zum 31.10.2020 vorzulegen.

Beratungsfolge:

Ältestenrat
nicht öffentlich
beratend

Dienstberatung des Oberbürgermeisters
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Kultur und Tourismus (Ei-genbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium)
nicht öffentlich
1. Lesung
(federführend)

Ausschuss für Finanzen
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin-dertageseinrichtungen)
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Kultur und Tourismus (Ei-genbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium)
nicht öffentlich
beratend (federführend)

Stadtrat
öffentlich
beschließend

Begründung:

Die Volkshochschule Dresden e.V. feierte im letzten Jahr das 100-jährige Bestehen. Sie hat durch die Stadt die Möglichkeit bekommen, aus dem alten Gebäude am Schilfweg auszuziehen und konnte sich an der Annenstraße neu einmieten, die Miete erhöhte sich natürlich gegenüber dem alten Gebäude. Das neue Haus bietet sehr gute Voraussetzungen, um die vielfältigen Angebote der Volkshochschule umzusetzen. Nach wie vor betreibt die VHS eine Außenstelle in Gorbitz und ist in weiteren Räumen der Stadt mit Angeboten zu finden. Die räumlichen Kapazitäten reichen aber nicht aus, um alle BAMF-Kurse unterzubringen. Aus diesem Grund stellt das Schulverwaltungsamt derzeit Räume im alten Schulgebäude Boxberger Straße zur Verfügung.

Im letzten Jahr wurden durch die Volkshochschule 921 Kurse angeboten, rund 11.000 Menschen nahmen die Angebote wahr. Im Moment liegt das Bemühen darin, die Kurse effektiver auszulasten, dies ist auch gerade im letzten Jahr gelungen. Die Strukturen und die Arbeitsweise wurden im letzten Jahr überprüft und es wurden Änderungen vorgenommen. Diese werden ständig evaluiert, um den Prozess fortzusetzen.

Weiterhin führt die VHS Projekte durch, zum Beispiel die Bildungsberatung oder das Projekt „Mittendrin“ (Alphabetisierung). Ein Projekt, welches ausgelaufen ist, wurde seit 2018 von der Stadt finanziell unterstützt: Kurse für Menschen mit Lerneinschränkungen.

Es ist schwierig neue Kurse anzubieten, wenn die Finanzierung im darauffolgenden Jahr nicht sicher ist. Die VHS muss mit einem halbjährigen Vorlauf planen. In Zeiten von Fachkräftemangel ist es besonders wichtig, sehr gute Mitarbeiter*innen zu binden und sie nicht jedes Jahr erneut bis Ende Dezember im Ungewissen zu lassen, wie es ab 1. Januar weitergeht. Dass es diese Kurse auch weiterhin geben soll, hat der Stadtrat einstimmig gezeigt, die finanzielle Absicherung muss über die Stadt erfolgen, da durch die geringe Zahl der Teilnehmer*innen (es können daran nicht viele Menschen teilnehmen, weil der Betreuungsgrad hoch ist) die Förderung durch das Land entfällt und das Klientel auch nur geringe Teilnehmergebühren zahlen kann. Und doch, so auch vom Stadtrat entschieden, sollen alle Menschen die Möglichkeit zum Lernen haben, egal welcher Grad der Einschränkung oder welchen Alters.

Zur Großstädtetagung wurde betont, dass die Volkshochschulen zur Daseinsfürsorge gehören, sie haben die Bildung Aller als öffentlichen Auftrag. Diesen Auftrag umzusetzen liegt auch im Bemühen der Dresdner VHS und dazu braucht sie Bedingungen, welche das ermöglichen.

In Sachsen sind die Volkshochschulen der Städte Leipzig, Chemnitz und Zwickau kommunal, in Stuttgart wird sie durch einen Trägerverein und einen Aufsichtsrat gesteuert, in Berlin werden die zwölf Volkshochschulen durch eine „Gesellschaft zur Förderung der Volkshochschulen“ unterstützt. Es gibt also verschieden Ansätze. Die Analyse soll klarstellen, welche Struktur geeignet und welche Förderung notwendig ist. In seinem Beschluss zur institutionellen Kulturförderung stellte der Kulturausschuss fest, dass die Mittel für die VHS nicht ausreichen und weitere 400.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Auf Nachfrage wird deutlich, dass dieser Beschluss nicht umgesetzt wird, auch aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Krise. Trotzdem brauchen wir für die weitere Arbeit da klare und nachvollziehbare Informationen, um gute Entscheidungen treffen zu können. Auch stellte der Kulturausschuss fest, dass die Finanzierung der VHS nicht in den Bereich der institutionellen Kulturförderung passt, auch die beratenden Fachkommissionen fühlten sich nicht in der Lage entsprechende Fördervorschläge zu beurteilen.

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