Porträt Stefan Engel

Vollzug des sächsischen Waldgesetzes

Stefan Engel erkundigte sich nach dem Vollzug des sächsischen Waldgesetzes im Bereich des Leutewitzer Parkes.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist als untere Forstbehörde auch für den Vollzug des sächsischen Waldgesetzes zuständig. Das sächsische Waldgesetz verpflichtet Waldeigentümer u.a. zur nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes (§ 17), zum Erhalt des Waldbodens (§ 18) bzw. stuft z.B. unbefugte Aufschüttungen als Ordnungswidrigkeit ein (§ 52). Laut Information der Stadtverwaltung handelt es sich beim zwischen Schaumbergerstraße und Leutewitzer Park gelegenen Grünareal um einen Wald im Sinne des sächsischen Waldgesetzes. In dieses Areal wurden laut Anwohnerberichten durch Baufirmen im vergangenen Jahr größere Mengen Bauaushub verbracht (siehe auch AF-Co00006/20). Noch heute ist in Teilbereichen des Waldes ein deutlich erhöhtes Bodenniveau erkennbar.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

1) Sind der Stadtverwaltung entsprechende Ablagerungen im genannten Waldbereich bekannt? Wie vertragen sich diese mit den Bestimmungen des sächsische Waldgesetzes?
2) Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Dresdner Wälder im Sinne des sächsischen Waldgesetzes auch bei Privateigentümern sicherzustellen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Engel

Skip to content