Porträt Stefan Engel

Wohnbebauung am Leutewitzer Park – Nachfrage zu AF0854/20

Stefan Engel erkundigte sich in einer weiteren Sache zur Bebauung am Leutewitzer Park.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften im Juni 2019 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Voraussetzung für eine wohnbauliche Ent-wicklung am Leutewitzer Park zu schaffen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6048, welcher aktuell die Gremien des Stadtrates durchläuft (V0203/20), umfasst u.a. auch das Flurstück 175, dessen Eigentümerin die Landeshauptstadt Dresden ist. Die umliegenden Grundstücke gehören weitestgehend einem Investor, der eine Wohnbebauung beabsichtigt. Hierzu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

  1. Die Pläne des Investors sehen auch eine Bebauung des stadteigenen Flurstückes 175 vor.
    a. In wie weit gab es diesbezüglich vertragliche oder andere verbindliche Absprachen mit der Landeshauptstadt Dresden?
    b. Wann wurde die Zusage für die Bebauung des Flurstückes für das o.g. Flurstück von Seiten der Verwaltung erteilt?
    c. Wurden dem Investor diesbezüglich bestimmt Auflagen gestellt (z.B. sozialer Wohnungsbau)?
    d. Gab es ergänzend irgendwelche preislichen Vereinbarungen zu einem möglichen Verkauf des städtischen Grundstückes?
    e. Für den Fall, dass keine Absprachen zur externen Bebauung des Grundstückes erfolgten, welche weiteren Planungen verfolgt die Landehauptstadt Dresden mit dem Flurstück 175?
  2. Der Investor hat nach eigenen Aussagen die Flurstücke 105, 105f, 105/1, 106 und 174/3 im Mai 2019 erworben.
    a. Gab es Überlegungen der Stadt Dresden, die zum Flurstück 175 angrenzenden Flurstücke käuflich zu erwerben?
    b. Wenn ja, wurde in diesem Zusammenhang auch eine mögliche Wohnbebauung durch die WiD geprüft und welches Ergebnis ging aus den Untersuchungen hervor?

Vielen Dank.
Stefan Engel

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