Baustelle

Evaluation Schulbauleitlinien

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. eine Evaluation der Planungs- und Bauprozesse bei neugebauten, erweiterten und ggf. sanierten Schulgebäuden durchzuführen, die seit Beschluss der Dresdner Schulbauleitlinien bis November 2020 realisiert wurden, und das Ergebnis dem Stadtrat bis 31.12.2021 vorzulegen.
  2. zu überprüfen, ob anhand der bisherigen Erfahrungen die Schulbauleitlinie überarbeitet, ergänzt bzw. erweitert werden muss. Dabei sollen vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden:
  • Welche Veränderungen erfordert das seit dem 1. August 2020 gültige Schulgesetz und andere Anpassung der sächsischen Schulpolitik? Dabei sind besonders die veränderten Bedarfe durch die Möglichkeit von Gemeinschaftsschule und der Oberschule+ zu betrachten, sowie der Tätigkeit weiteren Personals in den Schulen (Sozialarbeiter*innen, Praxisberater*innen, Schulassistent*innen, Schulverwaltungsassistent*innen) und den damit verbundenen Raumbedarfen.
  • Die grundlegende Überarbeitung und Anpassung an die Anforderungen zeitgemäßer Nutzung des digitalen Raumes, moderner medienpädagogischer Anforderungen digitaler Schule, auch zur Ermöglichung leistungsfähigen Fernunterrichts im Bedarfsfall in dem Kapitel der Schulbauleitlinien 4.1.4.3. Informationstechnischer Bereich.
  • Wie können Bedingungen geschaffen werden, welche die Umsetzung von Maßnahmen des Infektionsschutzes erleichtern?
  • Welche Maßnahmen können zur Optimierung der Raumakustik und Vermeidung übermäßiger Lärmbelästigung in den Gebäuden ergriffen werden, insbesondere in den Pausen- und Gemeinschaftsräumen wie bspw. Mensa?
  • Wie können Schulbauprojekte und Planungsprozesse so beteiligungsorientiert wie nötig und so effizient wie möglich gestaltet werden, um den Anforderungen einer zügigen Umsetzung gerecht zu werden?
  • Wie kann eine Ergänzung diskriminierungsfreier Unisex-Toiletten ermöglicht werden?
  • Welche Maßnahmen können bezüglich zu hoher Raumtemperaturen während der Schulzeit im Sommer unternommen werden?
  • Welche Anpassungen sind in der Dresdner Schulbauleitlinie erforderlich, um die fachlichen Empfehlungen für eine bildungsfördernde Freiraumgestaltung in Kindertageseinrichtungen des Landesjugendhilfeausschusses vom 21.6.2018 auch in der Gestaltung der Schulfreiflächen einfließen zu lassen.
  • Wo wurde bisher von der Dresdner Schulbauleitlinie abgewichen und warum?

Beratungsfolge

Ältestenrat
16.11.2020
nicht öffentlichberatend

Dienstberatung des Oberbürgermeisters
nicht öffentlich
beratend

Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin-dertageseinrichtungen)
nicht öffentlich
1. Lesung

Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kin-dertageseinrichtungen)
nicht öffentlich
beratend (federführend)

Stadtrat
öffentlich
beschließend

Begründung:

Die Schulbauleitlinien sind am 24.11.2016 im Stadtrat beschlossen worden. Seitdem sind zahlreiche Schulneubauten und Sanierungen nach dieser Richtlinie geplant oder bereits umgesetzt worden. Beispiele dafür sind die Schulstandorte Tolkewitz und Gehe-Straße, sowie die 84.GS, das Klotzscher Gymnasium und andere mehr. Am Beispiel des Entwurfes für das Gymnasium LEO zeigte sich, wie sich die Pläne unter der intensiven Zusammenarbeit zwischen Schulgemeinschaft, Architekten und Schulverwaltungsamt immer weiterentwickelten. Es sind auf jeden Fall positive Erfahrungen gemacht worden.

Trotzdem ist eine Prüfung notwendig und zu schauen, was sich bewährt hat und was nicht. Gerade die Notwendigkeit der Beschleunigung von Schulbauten macht eine Evaluation beispielsweise von Planungsprozessen erforderlich. Aktuell erleben wir auch durch die Corona-Situation besondere Anforderungen an Schulen z.B. hinsichtlich der Hygienemaßnahmen und der technischen Ausstattung. Nun erweist es sich als günstig, die sanitären Einrichtungen in der Nähe des Eingangsbereiches anzuordnen, damit die Kinder und Jugendlichen sich beim Betreten des Schulhauses die Hände waschen und desinfizieren können. Das Kapitel 4.1.4.3. Informationstechnischer Bereich scheint mit dem Digitalisierungsschub, den wir aktuell erleben, gar nicht mehr Schritt zu halten. Wie muss die technische Grundausstattung einer digitalen Schule sein? Gibt es zum Beispiel Laptopschränke, wo stehen diese, wie müssen sie gesichert sein, wo muss der Stromzugang sein und wie das Leistungsnetz gestaltet, um die Gerätenutzung zu verkraften?

Seit dem 1. August 2020 ist das neue Schulgesetz in Kraft. Dabei wurde auch die Möglichkeit einer Gemeinschaftsschule aufgenommen und die Oberschule+. Damit sind andere Raumbedarfe verbunden. Seit dem Schuljahr sind an allen Oberschulen Praxisberater*innen eingesetzt, welche eines Beratungsraums und Arbeitsplatzes bedürfen. Ebenso sind Räume für die künftig an allen Schulen tätigen Sozialarbeiter*innen notwendig oder für Schulassistent*innen und Schulverwaltungsassistent*innen.

Unsere Gesellschaft wird auch vielfältiger in der Wahrnehmung der Geschlechter, dies macht natürlich auch nicht vor den Schulen halt. Seit Ende 2018 haben Menschen in Deutschland das Recht, neben den Geschlechtern „männlich“ und „weiblich“ die Option „divers“ zu wählen. Es ist nicht einfach den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, besonders nachträglich bauliche Veränderungen vorzunehmen wo bisher in binären Kategorien geplant wurde. Deswegen ist es z.B. notwendig sich damit auseinanderzusetzen, welche Toiletten es geben soll. Dies kann einen kleinen Beitrag zu mehr Toleranz in unserer Gesellschaft leisten.

 

Tina Siebeneicher
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Christiane Filius-Jehne
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

André Schollbach
Fraktion DIE LINKE.

Dana Frohwieser
SPD-Fraktion

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