Porträt Vincent Drews

Verletzung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung durch Lutz Bachmann

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Lutz Bachmann hat am 1. Februar in Dresden und am 2. Februar in Meißen an öffentlichen Versammlungen teilgenommen. Seinen Äußerungen in den sozialen Medien ist zu entnehmen, dass er sich noch wenige Tage zuvor in Teneriffa aufgehalten hat, was aktuell durch das RKI als Corona-Risikogebiet eingestuft ist. Es liegt die Vermutung nahe, dass er sich nach Einreise nach Deutschland in häusliche Quarantäne hätte begeben müssen und die Teilnahme an den Versammlungen eine Verletzung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung darstellt. Dazu bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen.

Fragen:

  1. Prüft das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden den Fall bzw. wenn die Prüfung bereits abgeschlossen ist, zu welchem Ergebnis ist das Ordnungsamt gelangt?
  2. Wieso ist das Ordnungsamt bei der Versammlung am 1. Februar in Dresden nicht eingeschritten, vor allem nachdem Mitarbeiter*innen vor Ort auf einen möglichen Verstoß hingewiesen wurden?
  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landeshauptstadt Dresden aus dem Vorgang und wie wird sie mit den Ankündigungen Lutz Bachmanns umgehen, als Redner bei weiteren Versammlungen aufzutreten?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen Vincent Drews]]>

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