Porträt Kristin Sturm

Errichtung eines Rad- und Fußweges an der Bautzner Landstraße stadtauswärts zwischen Schiller- und Collenbuschstraße

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Zuge des Antragsbeschlusses A0462/18 „Errichtung eines Rad- und Fußweges an der Bautzner Landstraße stadtauswärts zwischen Schiller- und Collenbuschstraße“ wurden Sie beauftragt, „die bauliche und verkehrsrechtliche Errichtung eines kombinierten Rad- und Fußweges oder anderer Radverkehrsanlagen entlang der Bautzner Landstraße beidseitig zwischen der Einmündung des Moritzburg-Pillnitzer Weges und der Einmündung Collenbuschstraße im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten zu prüfen und dem Stadtrat umfassend zu berichten“. Der Beschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften liegt nun beinah zweieinhalb Jahre zurück. In der ersten Beschlusskontrolle aus dem Jahr 2019 erklärten Sie, dass die Umsetzung des Beschlusses einer grundhaften „Sanierung des Straßenraumes mit erheblichen baulichen Eingriffen in den bestehenden Landschaftsraum, inklusive der teilweise denkmalgeschützten Brücken- und Stützmauerkonstruktionen“ bedarf. Eine Beschlussvorlage konnte aufgrund personeller Kapazitäten zudem bislang nicht erarbeitet werden, wie aus der jüngsten Beschlusskontrolle vom 24. Februar 2021 hervorgeht. Hierzu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

  1. Bereits im vergangenen Winter (Januar 2020) wurde in einer Beschlusskontrolle mitgeteilt, dass für den o.g. Abschnitt „eine Vorplanung der Verkehrsanlagen sowie ein Gestaltungskonzept zur Berücksichtigung der besonderen denkmalpflegerischen Anforderungen“ erarbeitet worden ist. Nach damaliger Aussage sollte die Beschlussvorlage bereits im ersten Halbjahr 2020 die Gremien des Stadtrates erreichen. Wieso kam es hierbei zu einer Verzögerung von inzwischen fast einem Jahr? Wann ist mit der Einbringung der Beschlussvorlage zu rechnen?
  2. Konnten die verkehrlichen, denkmalpflegerischen und umweltrelevanten Fragestellungen zur Umsetzung der Maßnahmen in der Zwischenzeit geklärt werden?
  3. Welche Form der Radverkehrsführung wird für den o.g. Abschnitt geplant?
Vielen Dank. Kristin Sturm]]>

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