ANTRAG – Interfraktionell: Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, SPD-Fraktion
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Zweitgutachten zur Restrukturierung des Städtischen Klinikums in Auftrag zu geben. In dem Gutachten sind folgende Punkte besonders zu beleuchten: a) Sind die in der Begutachtung durch die Unternehmensberatung EY im Jahr 2020 gemachten Annahmen zur zukünftigen Entwicklung des Städtischen Klinikums in den verschiedenen dargestellten Varianten plausibel, insbesondere was die Entwicklung der Basisfallwerte und des DRG-Systems insgesamt, die Fallzahlen, den Casemix im Klinikum und die notwendigen Investitionen betrifft? Teilen Sie die Auffassung der Präferenz des Campus Friedrichstadt-Szenarios? Wenn nein, wo sind an der Bewertung von EY Korrekturen notwendig? Die wirtschaftliche Entwicklung des Städt. Klinikums ist in den unterschiedlichen Varianten bis zum Jahr 2035 prospektiv zu beurteilen und einander gegenüberzustellen. b) Wie ist aus Sicht der regionalen Gesundheitsversorgung in Dresden, der Versorgungsqualität und aus wirtschaftlicher Sicht eine Variante zu bewerten, die am Standort Trachau eine stationäre Grund- und Regelversorgung im internistischen und chirurgischen Bereich weiterhin und langfristig aufrechterhält? Bieten sich aus wettbewerbs- und medizinstrategischen Überlegungen weitere Schwerpunkte in Trachau an (z.B. Zentrum für Geburtshilfe und Kinderheilkunde)? c) Welche Konsequenzen hätte eine perspektivische Aufgabe des Standortes Trachau für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und für die wirtschaftliche Entwicklung des Städtischen Klinikums? d) Welche Fördermittelquellen des Freistaates Sachsen und des Bundes stehen für eine Umstrukturierung prinzipiell zur Verfügung? Lässt sich abschätzen, in welcher Größenordnung Fördermittel zu erwarten sind? Ist bei einer Fortführung des Standorts Trachau wie unter b) skizziert mit einem Ausfall oder wesentlichen Verlust an Fördermitteln, insbesondere aus dem Krankenhaus-Strukturfonds zu rechnen?
- Bei der Vergabe des Gutachtens ist auch die Firma BAB um ein Angebot zu bitten, die bereits vor der Fusion der Krankenhäuser Friedrichstadt und Neustadt zum Städtischen Klinikum gutachterlich für die LHD tätig war.
- Die Kosten des Gutachtens sollen 60.000 Euro nicht überschreiten. Das Gutachten ist bis zum 31.08.2020 dem Stadtrat vorzulegen.
- Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, dem Stadtrat die Konzeption der Verwaltung bzgl. des Standortes Trachau zu erläutern. Wie soll die Umstrukturierung des Standortes Trachau erfolgen? Welche Nach- bzw. Umnutzungen der Gebäudeteile sind zum Wohle der Bevölkerung und mit Blick auf die gesundheitliche Daseinsvorsorge, der die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet ist, angedacht? Wie wird künftig die medizinische Versorgung auf rechtselbischer Seite sichergestellt, wenn der Standort Trachau aufgegeben werden sollte, insbesondere in medizinischen Notfallszenarien (Hochwasser, Notfall-Ambulanz)?
- Die Kosten für das Gutachten werden aus dem Wirtschaftsplan des Klinikums gedeckt.