Der Eingangsbereich des Krankenhaus Friedrichstadt

Zweitgutachten zur Restrukturierung des Städtischen Klinikums

ANTRAG – Interfraktionell: Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, SPD-Fraktion

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Zweitgutachten zur Restrukturierung des Städtischen Klinikums in Auftrag zu geben. In dem Gutachten sind folgende Punkte besonders zu beleuchten: a) Sind die in der Begutachtung durch die Unternehmensberatung EY im Jahr 2020 gemachten Annahmen zur zukünftigen Entwicklung des Städtischen Klinikums in den verschiedenen dargestellten Varianten plausibel, insbesondere was die Entwicklung der Basisfallwerte und des DRG-Systems insgesamt, die Fallzahlen, den Casemix im Klinikum und die notwendigen Investitionen betrifft? Teilen Sie die Auffassung der Präferenz des Campus Friedrichstadt-Szenarios? Wenn nein, wo sind an der Bewertung von EY Korrekturen notwendig? Die wirtschaftliche Entwicklung des Städt. Klinikums ist in den unterschiedlichen Varianten bis zum Jahr 2035 prospektiv zu beurteilen und einander gegenüberzustellen. b) Wie ist aus Sicht der regionalen Gesundheitsversorgung in Dresden, der Versorgungsqualität und aus wirtschaftlicher Sicht eine Variante zu bewerten, die am Standort Trachau eine stationäre Grund- und Regelversorgung im internistischen und chirurgischen Bereich weiterhin und langfristig aufrechterhält? Bieten sich aus wettbewerbs- und medizinstrategischen Überlegungen weitere Schwerpunkte in Trachau an (z.B. Zentrum für Geburtshilfe und Kinderheilkunde)? c) Welche Konsequenzen hätte eine perspektivische Aufgabe des Standortes Trachau für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und für die wirtschaftliche Entwicklung des Städtischen Klinikums? d) Welche Fördermittelquellen des Freistaates Sachsen und des Bundes stehen für eine Umstrukturierung prinzipiell zur Verfügung? Lässt sich abschätzen, in welcher Größenordnung Fördermittel zu erwarten sind? Ist bei einer Fortführung des Standorts Trachau wie unter b) skizziert mit einem Ausfall oder wesentlichen Verlust an Fördermitteln, insbesondere aus dem Krankenhaus-Strukturfonds zu rechnen?
  2. Bei der Vergabe des Gutachtens ist auch die Firma BAB um ein Angebot zu bitten, die bereits vor der Fusion der Krankenhäuser Friedrichstadt und Neustadt zum Städtischen Klinikum gutachterlich für die LHD tätig war.
  3. Die Kosten des Gutachtens sollen 60.000 Euro nicht überschreiten. Das Gutachten ist bis zum 31.08.2020 dem Stadtrat vorzulegen.
  4. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, dem Stadtrat die Konzeption der Verwaltung bzgl. des Standortes Trachau zu erläutern. Wie soll die Umstrukturierung des Standortes Trachau erfolgen? Welche Nach- bzw. Umnutzungen der Gebäudeteile sind zum Wohle der Bevölkerung und mit Blick auf die gesundheitliche Daseinsvorsorge, der die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet ist, angedacht? Wie wird künftig die medizinische Versorgung auf rechtselbischer Seite sichergestellt, wenn der Standort Trachau aufgegeben werden sollte, insbesondere in medizinischen Notfallszenarien (Hochwasser, Notfall-Ambulanz)?
  5. Die Kosten für das Gutachten werden aus dem Wirtschaftsplan des Klinikums gedeckt.

Beratungsfolge:

Ältestenrat 29.03.2021 nicht öffentlich zur Information Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dresden) nicht öffentlich 1. Lesung (federführend) Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dresden) nicht öffentlich beratend (federführend) Stadtrat öffentlich beschließend

Begründung:

Im Jahr 2020 fand eine umfangreiche Begutachtung zur Restrukturierung und zukünftigen Entwicklung des Städtischen Klinikums durch die Unternehmensberatung EY statt, die in mit dem Klinikumsvorstand abgestimmte Empfehlungen mündete. Diese wurden dem Ausschuss für Gesundheit in mehreren Sitzungen vorgestellt. Trotz zahlreicher Nachfragen blieben dabei wesentliche Fragen offen. So konnten die Gutachter nicht in der nötigen Klarheit ihre Grundannahmen bezüglich der Entwicklung der Basisfallwerte, des DRG-Systems insgesamt, der Fallzahlen und des Casemix im Klinikum variantenunabhängig darlegen. Auch die Annahmen bezüglich der notwendigen Investitionen wurden nicht eingehend genug begründet, möglicherweise auch nicht eingehend genug ermittelt. Die Annahmen zur staatlichen Förderung in der Vorzugsvariante der Gutachter (u.a. 125 Mio. Euro aus dem Krankenhaus-Strukturfonds) erscheinen den Antragstellern auch nach eigenen Recherchen völlig überhöht. Die aus Sicht einer guten regionalen Gesundheitsversorgung in Dresden wesentliche Frage, unter welchen Bedingungen und ggf. mit welchen Kosten eine stationäre Grund- und Regelversorgung am Standort Trachau aufrechterhalten werden kann, wurde ebenfalls nicht ausreichend geprüft. Insgesamt ist es bei diesen eklatanten Mängeln nicht vertretbar, auf einer solchen Datengrundlage im Stadtrat Entscheidungen zu treffen, die in den nächsten zehn Jahren Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe erforderlich machen werden. Das EY-Gutachten ist auch insoweit einseitig, als es lediglich die wirtschaftlichen Faktoren der Klinikumsbetreibung beleuchtet. Spätestens die Corona-Pandemie hat jedoch allen Beteiligten deutlich gemacht, dass die wirtschaftlichen Faktoren im Betrieb von Krankenhäusern nur einer unter mehreren Aspekten sind. Ethische und seelsorgerische Aspekte der Pflege und Medizin sind für eine Genesung der Patienten nicht zu vernachlässigen. Die damit einhergehende notwendige Aufwertung sozialer Pflege- und Krankenhausberufe ist eine Aufgabe der gesamten Stadtgesellschaft. Die Mitarbeiter:innen des Klinikums sind deshalb wie auch der Personalrat in den gesamten Prozess angemessen und gleichberechtigt einzubeziehen. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich in einem Bürgerentscheid eindeutig dafür ausgesprochen, das Krankenhaus in städtischer Hand zu belassen und zu stärken. Für eine gegenüber den Dresdner Bürgerinnen und Bürgern verantwortliche Entscheidung ist bei den möglichen sehr weitreichenden Konsequenzen (Schließung des Standorts Trachau für die stationäre Versorgung) eine Zweitbegutachtung daher zwingend erforderlich. Der dafür gesetzte Kostenrahmen ist angesichts der Bedeutung der Entscheidung zweifellos vertretbar. Christiane Filius-Jehne Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Agnes Scharnetzky Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN André Schollbach Fraktion DIE LINKE Dana Frohwieser SPD-Fraktion]]>

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