Porträt Stefan Engel

Kommunaler Winterdienst

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nach den starken Schneefällen im Januar/Februar 2021 wurden viele Gehwege in Dresden nicht in verkehrssicheren Zustand gebracht. Viele Wege waren weder von Schnee geräumt noch die Oberfläche abgestumpft. Dies betraf auch Gehwege, für die die Stadt oder städtische Unternehmen die Verantwortung tragen (z. B. bei Gehwegen entlang kommunaler Gebäude oder Grünflächen). Selbst Haltestellen des ÖPNVs waren auch noch Tage nach den ersten Schneefällen nicht ausreichend beräumt. Weiterhin wurde häufig an Fußgängerübergängen, z.B. an Kreuzungen oder Fußgänger-Signalanlagen, der Schnee von der Fahrbahn auf die Bordabsenkungen geschoben, der sich dort entsprechend auftürmte und eine sichere und barrierefreie Querung der Fahrbahn unmöglich machte. In der Winterdienst-Anliegersatzung ist geregelt, dass Gehwege werktags bis 7.00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein müssen. Außerdem sind an Kreuzungen, Fußgängerüberwegen usw. ausreichend Durchgänge freizuhalten, so dass ein Queren der Fahrbahn durch Fußgänger*innen möglich ist. Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

  1. Welche Anforderungen an die Qualität sowie Uhrzeit der Räumung stellt die Stadt Dresden an die von ihr beauftragten Unternehmen bzw. beschäftigten Mitarbeiter*innen hinsichtlich der Räumung von Gehwegen im Verantwortungsbereich der Stadt?
  2. Wie wird die Einhaltung dieser Anforderungen kontrolliert? Wurde in den letzten Jahren die Nicht-Erbringung von beauftragten Winterdienst-Leistungen (z.B. durch Vertragsstrafen) geahndet?
  3. Welche aktiven Maßnahmen zur Feststellung bzw. zur Ahndung von Verstößen gegen die Winterdienst-Anliegersatzung durch Private hat die Stadt Dresden bislang ergriffen? Falls keine: Womit begründet die Stadt Dresden die Inkaufnahme der Gefährdung von nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern und welche Ansätze verfolgt die Stadt Dresden, um die bestehenden Probleme beim Winterdienst auf Gehwegen zu lösen?
  4. Wie oft wurden in den letzten Jahren durch die Stadt Dresden Ersatzvornahmen bei Nichteinhaltung der Räum- und Streupflicht durch Anlieger veranlasst? Konnten die dabei entstehenden Kosten jeweils erfolgreich zurückgefordert werden?
  5. Welche finanziellen Mittel waren für den Winterdienst in städtischer Verantwortung (aufgeschlüsselt nach Fahrbahnen/Radwegen/Gehwegen) im Zeitraum der letzten 5 Jahre jeweils vorgesehen, wie viel wurde jeweils tatsächlich aufgewendet?
  6. In welchem Umfang werden Flächen des Fußverkehrs, die im Verantwortungsbereich der Stadt liegen, von der Stadt selbst geräumt, in welchem Umfang an externe Auftragnehmer vergeben (aufgeschlüsselt nach Streckenlänge/Fläche bzw. Kosten)?
  7. Wie viele verschiedene Unternehmen sind mit dem Winterdienst auf Flächen des Fußverkehrs, die im Verantwortungsbereich der Stadt liegen, betraut?
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Stefan Engel]]>

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