Viele Menschen auf der Prager Straße in Dresden

Ein Gewinn für die Arbeitnehmer:innen in Dresden

PRESSEMITTEILUNG
07. Oktober 2021

OVG Bautzen entscheidet, dass Läden an Adventssonntagen nur in Altstadt und Neustadt öffnen dürfen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat auf Normenkontrollantrag der Gewerkschaft ver.di hin entschieden, dass der Einzelhandel anlässlich des Striezelmarktes an den Sonntagen vom 05. und 19. Dezember 2021 nur in den Stadtteilen Altstadt und Neustadt geöffnet sein darf. Damit korrigiert das OVG einen Beschluss des Dresdner Stadtrates vom 15.10.2020 (V0474/20). Darin war ein stadtweites Offenhalten aller Verkaufsstellen an diesen beiden Sonntagen in der Adventszeit festgehalten. In der Stadtratssitzung hatten damals nur die Fraktion DIE LINKE und die SPD-Fraktion darauf verwiesen, dass der Beschlussgegenstand rechtswidrig sei.

Dazu erklärt Dana Frohwieser, Fraktionsvorsitzende:

Die Sonntagsöffnungen werden auf dem Rücken der Arbeitnehmer:innen ausgetragen. Der Advent ist vor allem aus familiären Gründen besonders schützenswert, das gilt für die SPD Fraktion Dresden ohne Wenn und Aber. Wir halten klar fest an dem Kompromiss, den wir vor Jahren zu diesem Thema erarbeitet haben: EIN verkaufsoffener Sonntag im Jahr zur Adventszeit. Wenn nun die (berechtigte) Kritik von den Ladengeschäften aus den anderen Stadtteilen kommt, wieso die Geschäfte und Ketten in Altstadt und Neustadt hier im Advent öffnen dürfen, müssen sich das diejenigen fragen lassen, die den Kompromiss immer bekämpft haben.

Kontakt:

Dana Frohwieser
Fraktionsvorsitzende
dana.frohwieser@spd-fraktion-dresden.de

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