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Mit integrierter Bildungsplanung die Situation von Kindern in benachteiligten Stadtteilen nachhaltig verbessern – Damit alle Kinder in ganz Dresden eine gute Bildung erfahren

ANTRAG
SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat bekennt sich zu dem bereits im Handlungskonzept Bildung 2014 formulierten Leitbild für eine gemeinsame Bildungsverantwortung in Dresden und bildungspolitischen Zielen. Dafür muss:

  1. Chancengleichheit als das zentrale Ziel der kommunalen Bildungsarbeit endlich ganzheitlich auf die ganze Stadt betrachtet verstanden werden, damit alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen, kulturellen oder geografischen Herkunft sowie ihren individuellen Stärken und Herausforderungen die besten Bildungschancen erhalten. Gleichzeitig stellt eine gute Bildung in Kita und Schule den besten Integrationsfaktor dar. Hierfür sind seitens der Stadtverwaltung entsprechende Strukturen, die soziale Ungleichheit verhindern und den Wert auf gemeinsames Lernen in und außerhalb von Kita und Schule legen, zu erarbeiten und anzuwenden.
  2. eine bedarfsgerechte Ressourcensteuerung für die Umsetzung dieser Ziele im Zentrum stehen, die bei der Verteilung von Finanz-, Personal- und Sachmitteln vor allem die besonderen Herausforderungen der Kitas, Schulen und außerschulischen Lern- und Bildungsorte in den jeweiligen Stadtteilen berücksichtigt und auf lebenslanges Lernen ausgerichtet ist.

Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt,

  1. die Arbeit der Stadtverwaltung im Rahmen der Organisationsentwicklung so zu organisieren, dass Geschäftsbereichs- und Ämterübergreifend über Schulen, Kitas und Jugendhilfe eine integrierte Bildungsplanung einschließlich der strukturellen Verankerung partizipatorischer Bildung erfolgen kann, die
  2. sämtliche Sozialraumanalysen (z.B. der Dresdner Bildungsberichte, der Rahmenkonzeption für die Weiterentwicklung der Dresdner Kinder- und Jugendhilfe nach den Prinzipien der Sozialraumorientierung, des Wohnungsmarktberichts, der Bedarfsermittlung und Infrastrukturanalyse für Kultur- und Nachbarschaftszentren) integriert, auch unter Berücksichtigung der kommunalen Bürgerumfragen,
  3. fachspezifische Handlungskonzepte (z.B. Aufwachsen in sozialer Verantwortung, Handlungskonzept Bildung, Rahmenkonzept KuBiK, Bewegungsfreudige Kinder, Lokales Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden, Entwicklungskonzeptionen für die Stadtteile, Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK, u.ä.) und Fachplanungen (z.B. Kita-Fachplanung, Schulnetzplanung, Jugendhilfefachplanung, Spielplatzentwicklungskonzept, SANEKO, u.w.) integriert weiterentwickelt und
  4. Projekte (wie z.B. die Kultur- und Nachbarschaftszentren, Familiengrundschulzentren, Bibo 7/10, Bildungsstrategie, Öffnung von Schulhöfen, Weiterentwicklung von Parks, Bewegungspfaden, Spielplätzen Sportanlagen u.ä.) fachübergreifend denkt, weiterentwickelt und verstetigt.
  5. Einzubeziehen sind dabei mindestens: die Kinder- und Jugendbeauftragte, der EB Sport, das Bildungsbüro, das Amt für Schulen, das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit Jugendamt und Amt für Kindertagesbetreuung, das Amt für Wirtschaftsförderung, das Bürgeramt, das Amt für Kultur und Denkmalschutz einschließlich der städtischen Kultureinrichtungen, das Sozialamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Stadtgrün sowie die Stadtbezirksämter.
  6. Alle relevanten Vorlagen für den Stadtrat sollen zukünftig Stellungnahmen oder Darstellungen der Abwägungen aus dieser ämterübergreifenden und integrierten Arbeit enthalten.

 

Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus im ersten Schritt konkret beauftragt,

  1. Die Hinzuziehung externer Fachexpertise aus den städtischen Beiräten und Wissenschaftseinrichtungen, von Lehrkräften, Erzieher:innen und unterstützendem Personal aus den Einrichtungen, Eltern- und Schülervertretungen, Trägern, Verbänden, Gewerkschaften und Organisationen (wie beispielsweise Teach First) aus dem Bereich Bildung durch eine geeignete, von der Landeshauptstadt Dresden begleitete und organisierte Verstetigung des Runden Tisches Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten.
  2. Die zur Vorlage V2604/18 angekündigte Handlungsstrategie zur Bemessung von Schulsekretariaten an Schulen mit besonderen Herausforderungen dem Stadtrat bis zum 30.06.2022 einschließlich der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung von 2015/16 und einer Einordnung von finanziellen Auswirkungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dies gilt insbesondere für den Grundschulbereich, in welchem die Bemessungsgrenze von 300 Schüler:innen für eine VZÄ (einschließlich der Zuschläge für DaZ- oder LRS-Klassen und Integrationsschüler:innen) nicht angemessen ist. Dabei soll auch eine Vergrößerung des Vertretungspools von Schulsekretär:innen und Schulhausmeistern sowie der Einsatz von Schulsachbearbeiter:innen geprüft werden, der dem gewandelten Tätigkeitsfeld im schulischen Unterstützungsfeld für Pädagog:innen z.B. durch zunehmende datengestützte, digitale Arbeit oder interkulturelle Elternarbeit folgt.
  3. Dem Stadtrat bis zum 31.12.2022 ein Konzept zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, wie das Landesmodellprojekt der Sprach- und Integrationsmittler:innen in der kommunalen Verantwortung fortgeführt und im Sinne der obigen integrierten Bildungsplanung als ganzheitliches, auch das außerschulische Umfeld einschließlich Stadtteilarbeit, Jugendhilfe, kultureller Bildung in Familienzentren in besonders herausgeforderten Stadtteilen weiterentwickelt und verstetigt werden kann.
  4. Über den Fortgang des zum Beschluss des Stadtrates zum Punkt 2 der Vorlage V2604/18 angekündigten Pilotprojektes mit der 135. Grundschule dem Bildungsbeirat und dem Ausschuss für Bildung bis zum 30.06.2022 ausführlich zu berichten, dem Stadtrat eine Projektkonzeption zur Beschlussfassung vorzulegen und ggf. notwendige Haushaltsmittel bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 entsprechend einzuplanen.
  5. Die mit Beschluss zur Vorlage V1792/17 Beschlusspunkt 8.4 beauftragte Institutionalisierung eines regelmäßigen Austauschs und einer Vernetzung der Vertreter:innen (Schul- und Hortleitungen, Pädagog:innen, lehrunterstützendes Personal) der Dresdner Schulen mit VKA “Deutsch als Zweitsprache” unverzüglich zu initialisieren.
  6. Dem Ausschuss für Bildung und dem Beirat für Menschen mit Behinderung bis zum 30.06.2022 über den Fortgang der Entwicklung der sechs geplanten Kooperationsverbünde und die Strategie einschließlich des Zeitplans der Landeshauptstadt ausführlich zu berichten, wie die Entwicklung der Dresdner Schulen als Orte für alle im Sinne eines inklusiven Schulsystems gelingen soll.
  7. Bis zum 31.12.2022 ein Konzept zu entwickeln und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen, wie gemeinsam mit dem Städtischen Klinikum, dem Universitätsklinikum, der Gesundheitsforschung der Medizinischen Fakultät und niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ein Netzwerk von Schulgesundheitsfachkräften und Psycholog:innen entwickelt werden kann, welches pädagogischen Fachkräften aus Kitas, Schulen und Jugendhilfe (beginnend mit jenen in besonders herausgeforderten Stadtteilen) zur Unterstützung und Vermittlung bereit steht, wenn diese in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besondere Unterstützungsbedarfe erkennen.
  8. Bis zum 31.12.2022 eine Befragung von Schüler:innen und/oder Eltern und ggf. Lehrkräften an den kommunalen Schulen in Auftrag zu geben, mit dem Ziel zu ermitteln, welchen Ausstattungsgrad und Ausstattungsbedarf mit technischem Equipment Schüler:innen in den verschiedenen Stadtteilen für das häusliche Lernen haben. Die Finanzierung soll aus Minderausgaben des Amtes für Schulen erfolgen oder ggf. bei der Haushaltsaufstellung 2023/2024 berücksichtigt werden.
  9. zu prüfen, inwiefern zusätzliche Unterstützungsangebote gemeinsam mit Einrichtungen wie den städtischen Bibliotheken, der Volkshochschule oder in Kooperation mit den Dresdner Hochschulen organisiert werden können, um das Thema Medienkompetenz bei Schüler:innen und deren Familien zu stärken. Eine entsprechende Kostenschätzung ist dem Stadtrat bis zum 30.06.2022 vorzulegen.

 

Beratungsfolge Plandatum    
Ältestenrat   nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters   nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen)   nicht öffentlich 1. Lesung         (federführend)
Jugendhilfeausschuss   nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Kultur und Tourismus (Eigenbetrieb Heinrich-Schütz-Konservatorium)   nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Umwelt und Kommunalwirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung)   nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Sport (Eigenbetrieb Sportstätten)   nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dresden)   nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen   nicht öffentlich beratend
Beirat für Menschen mit Behinderungen   öffentlich beratend
Integrations- und Ausländerbeirat   öffentlich beratend
Ausschuss für Bildung (Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen)   nicht öffentlich beratend             (federführend)
Stadtrat   öffentlich beschließend

Begründung:

Der Schlüssel für eine lebenswerte und soziale Stadt, in der kein Stadtteil abgehangen wird, ist ein Bildungssystem von der Kita über die Schule bis in den Beruf, dass kein Kind zurücklässt und jedem Kind unabhängig von seinem Elternhaus, seinen finanziellen und sozialen Verhältnissen, seinen Herausforderungen oder seiner Herkunft alle Chancen bietet. Wer benachteiligte Stadtteile aufwerten will, muss in Kita und Schule und deren Umfeld anfangen. Die Erfüllung dieser Aufgaben liegt vor allem bei den Kommunen. In der Sächsischen Landeshauptstadt fehlt verwaltungsseitig bislang jedoch noch immer eine umfassende und wirksame Strategie, um der Bildungsungerechtigkeit zu begegnen. Viele, zum Teil langjährige gute Projekte stehen nebeneinander oder kämpfen jährlich um die Finanzierung. Immer wieder neue Modellprojekte schaffen Konkurrenz und Unsicherheit und selten können diese Projekte nachhaltig Strukturen vor Ort verändern. Was es braucht ist ein übergreifendes Gesamtkonzept, das materielle Absicherung, individuelle Förderung sowie bedarfs- und chancengerechte Infrastrukturmaßnahmen zusammendenkt.

Denn gerecht ist, wenn Kinder und Jugendliche überall in Dresden qualitativ hochwertige und vielfältige Bildungsangebote finden. Gute Bildung vermitteln Lernfreude, bildet Persönlichkeiten, fördern Selbstständigkeit, Teamarbeit und kritisches Denken und lässt praktische Erfahrung zu. Kinder lernen nicht nur in Kita und Schule, sondern draußen in der Natur, im Handwerksbetrieb um die Ecke, in der benachbarten sozialen Einrichtung oder im städtischen Museum. Kinder lernen am besten, wenn alle zusammen lernen, jede:r nach seinen Fähigkeiten und Neigungen, Talente und Neigungen werden gefördert, in ihren Schwächen finden sie Hilfe und Unterstützung. Hier gilt es nicht, nur auf den Freistaat zu zeigen, der für Lehrer:innen und Lehrpläne zuständig ist. Die Kommune schafft die Rahmenbedingungen, ohne die die besten Lehrkräfte nichts erreichen können.

Dazu zählen jedoch nicht nur die Sanierung und der Neubau von Kitas und Schulen. Studien belegen, dass Mädchen und Jungen in benachteiligten Stadtteilen seltener ein Instrument spielen oder kulturell Einrichtungen wie Museen, Theater, Bibliotheken oder Schwimmhallen, besuchen. Sie lernen später oder gar nicht schwimmen. Auch sind sie seltener Mitglieder in einem Sportverein. Hier setzt z.B. die Öffnung von Schulen und Kitas als Familienzentren in den Stadtteilen an. In Quartieren beispielsweise mit einem Mangel an Bibliotheken könnten offene Schulbibliotheken oder Stadtteilbibliotheken in der Schule kulturelle Räume sein. Hierfür müsste das Schulbibliotheksprogramm in Kooperation mit den Städtischen Bibliotheken, welches auf Initiative der Fraktionen GRÜNE, LINKE und SPD 2014 auf den Weg gebracht wurde, weiter ausgebaut und zunehmend auch digitalisiert werden. Zudem könnten Schulräume aber auch als Begegnungsräume nachmittags und abends für alle Menschen – jung und alt – im Stadtteil geöffnet und somit beispielsweise durch Vereine genutzt werden, wie es längst hinsichtlich der Schulsporthallen praktiziert wird.

Die gegenwärtige Corona-Krise hat die Schwachstellen im Bereich der Bildung – etwa bei der technischen Ausstattung und dem digitalem Know-how, aber auch der ganzheitlichen Betreuung und Förderung – in ein neues Licht gerückt. Um kein Kind zurückzulassen muss die Landeshauptstadt zügig handeln, um insbesondere die Bildungseinrichtungen in benachteiligten Stadtteilen beispielsweise bei Problemen wie Schulabsentismus u.a. durch den integrierten Ausbau von Jugend- und Schulsozialarbeit, Angeboten der psychologischen Betreuung, der praktischen Lernwelten, der kulturellen Förderung entsprechend ihrer stadtteilbezogenen Bedarfe ausstatten. Gleichzeitig bilden Schulsekretariate einen wichtigen Ankerpunkt für Familien und müssen personell aufgestockt werden. Parallel zu personellen Bedarfen muss aber auch das Thema Digitalisierung im Bereich Bildung hinsichtlich der Netzanbindung und eines Endgerätekonzeptes überall, aber vor allem dort vorangebracht werden, wo den Familien oft die Möglichkeiten fehlen. In diesem Zusammenhang sollen hinsichtlich der Medien(kompetenz)bildung auch Lernpatenschaften mit verschiedenen Akteuren fest etabliert werden, um digitales Know-how in der Schule und der ganzen Familie voranzubringen.

Die Vielzahl der beteiligten Themenfelder braucht ein integriertes gemeinsames Arbeiten einer Vielzahl von Ämtern der Stadtverwaltung. In Summe braucht es sowohl kurzfristige wie perspektivische Maßnahmen, um der steigenden Ungleichheit von Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt nachhaltig entgegenzuwirken und mit guten Bildungschancen für alle Kinder die soziale Spaltung der Stadtteile zu überwinden. Dafür muss bei der Ressourcensteuerung die ganzheitliche, integrierte Bildung gerade in den benachteiligten Stadtteilen prioritär in den Blick genommen werden.

Dana Frohwieser
SPD-Fraktion Dresden

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