2021-10-02 SPD-Fraktion_Dresden_4

Vorhabenliste nach Bürgerbeteiligungssatzung

Vincent Drews erkundigte sich nach der Vorhabenliste, die im Zuge der Bürgerbeteiligungssatzung auf dresden.de veröffentlicht werden soll.

Einleitung:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im §4 der Bürgerbeteiligungssatzung ist geregelt, dass Vorhaben der Geschäftsbereiche der Stadt Dresden mindestens drei Monate vor der 1. Lesung einer entsprechenden Vorlage im federführenden Ausschuss veröffentlicht werden. Aktuell sind auf dresden.de lediglich zwei Vorhaben veröffentlicht.
Dazu bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Fragen:

  1. Wann wird eine vollständige Vorhabenliste gemäß Bürgerbeteiligungssatzung veröffentlicht, die regelmäßig aktuell gehalten wird?
  2. Wie und wo soll diese Veröffentlichung passieren?
  3. Gibt es bereits verwaltungsinterne Verfahren zur Meldung von Vorhaben durch die Geschäftsbereiche, um die Frist von drei Monaten vor der ersten Ausschussbefassung zu gewährleisten?
  4. Existiert die Koordinierungsstelle nach §15 Bürgerbeteiligungssatzung? Wenn ja, wo ist sie angesiedelt und wie viele Mitarbeiter*innen hat sie?
  5. In welcher Form macht die Landeshauptstadt Dresden die Bürgerbeteiligungssatzung sowie deren Möglichkeiten öffentlich bekannt?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Vincent Drews

Skip to content