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Prämie für Beschäftigte im Gesundheitsamt für ihre besonderen Leistungen während der Corona-Pandemie 2020/21/22

ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verwaltungsangestellten des Amtes für Gesundheit und Prävention sowie den aus anderen Organisationseinheiten der Landeshauptstadt Dresden zur Corona-Pandemiebekämpfung im Amt für Gesundheit und Prävention eingesetzten Beschäftigten eine einmalige außertarifliche Zahlung zu zahlen. Diese soll in folgender Höhe erfolgen:

  • für die Entgeltgruppen 1 bis 9a: 500,00 Euro
  • für die Entgeltgruppen 9b bis 12: 400,00 Euro und
  • für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300,00 Euro sowie
  • für Studierende/Auszubildende, die zur Landeshauptstadt Dresden in einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis stehen: 200,00 Euro.

Zusätzlich erhalten Personen, die in leitender Funktion – konkret als Team- oder Schichtleitung – in Teams des Amtes für Gesundheit und Prävention oder am Bürgertelefon, eine Einmalzahlung in Höhe von 500,00 Euro.

Die oben benannte, außertarifliche Zahlung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Zugehörigkeit zum Amt für Gesundheit und Prävention im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 30.03.2022 für die Dauer von mindestens drei Monaten.
  • Unterstützung des Amtes für Gesundheit und Prävention im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.03.2022 für die Dauer von mindestens zwei Monaten. Am Bürgertelefon und in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern ist die Unterstützung gegeben, wenn diese für mindestens zwei Monate wiederkehrend und stetig erbracht wird, wobei die Zeiten nicht kumulativ volle Monate ergeben müssen.
  • Von der Anspruchsberechtigung ausgenommen sind Personen, die in keinem Beschäftigungsverhältnis zur Landeshauptstadt Dresden – wie beispielsweise Landes- oder Bundesbedienstete – stehen. Studierende oder Auszubildende, die in einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis zur Landeshauptstadt Dresden stehen, sind jedoch ausdrücklich einbezogen.

Beratungsfolge

Plandatum
Ältestenrat 07.03.2022 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich 1. Lesung
Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Dresden) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen) nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Finanzen nicht öffentlich beratend (federführend)
Stadtrat öffentlich beschließend

Begründung:

Die Bewältigung der Corona-Pandemie stellte und stellt insbesondere das Amt für Gesundheit und Prävention seit nunmehr über einem Jahr vor besondere Herausforderungen. Wenngleich alle Ämter der Stadtverwaltung entsprechende Mehraufwendungen durch besondere Schutzmaßnahmen oder auch pandemiebedingte Arbeitserschwernisse haben, ist es doch dieses Amt, dem eine maßgebliche Rolle seit über zwei Jahren zukommt.

Neben der originären Aufgabenerfüllung der Kontaktpersonennachverfolgung von zehntausenden an Indexfällen wurden und werden ständig neue Aufgaben auf den öffentlichen Gesundheitsdienst übertragen, die so auch beinahe ausschließlich durch das Amt für Gesundheit und Prävention zu erbringen sind. Genannt sei hier beispielsweise die Bearbeitung von mehreren tausend reiserückkehrenden Personen, die Prüfung von annähern hunderten Hygienekonzepten, die Begehung und Beauftragung von über mehreren hundert Testangeboten in Dresden, die Ausstellung von ca. 1.000 Grenzpendlerbescheinigungen sowie die eigenverantwortliche Pflege der städtischen Internetpräsenz, aber auch der Erlass und die Aktualisierung städtischer Allgemeinverfügungen. Diese Beispiele, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, verdeutlichen jedoch, wie flexibel und zügig das Amt für Gesundheit und Prävention seit über zwei Jahren fortwährend und immer wieder agieren muss.

Dies ist nur durch den unermüdlichen Einsatz von annähernd der Hälfte des amtsangehörigen Personals sowie zahlreicher Unterstützer:innen möglich, da die durch den ÖGD-Pakt zugesagte Unterstützung erst 2022 greifen wird. Die übrigen Bereiche im Amt müssen die darüberhinausgehenden Pflichtaufgaben zumindest auf einem Mindestmaß erhalten und fortführen, da auch die Begleitung und Betreuung von chronisch psychisch Kranken, die Beratung im Schwangerschaftskonflikt oder auch die Förderung freier Träger bzw. die Pflichtaufgaben der Kinder- und Jugendgesundheit unter Pandemiebedingungen wichtig sind. Aus diesem Grund ist zu konstatieren, dass das gesamte Personal des Amtes unmittelbar oder mittelbar im Corona-Management tätig ist, sei es durch die direkte Pandemiebekämpfung oder durch die indirekte Übernahme zusätzlicher Aufgaben zur Ermöglichung von Personaleinsätzen im „Bereich Corona“.

Mit der bereits beschlossenen Vorlage V0934/21 wird das besondere Engagement des Städtischen Friedhofs- und Bestattungswesen in dieser herausfordernden Zeit gewürdigt. Eine nicht minder große Würdigung sollte hier den Beschäftigten und Unterstützerinnen bzw. Unterstützern des Amtes für Gesundheit und Prävention zugestanden werden.

Als Deckungsquelle zur Finanzierung sollen eingesparte Personalmittel, die aufgrund nicht erfolgter Einstellungen oder schleppender Personalfindung im Jahr 2021 übriggeblieben sind, dienen.

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