ANTRAG
SPD-Fraktion
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt zu prüfen
a) welche Chancen für die Stadt in einer Bewerbung um die Auszeichnung als Kulturhauptstadt Europas liegen, und b) welche Erfolgsaussicht eine Bewerbung Dresdens um diese Auszeichnung haben könnte.
2. Dabei sind besonders zu betrachten:
a) die Möglichkeit und Notwendigkeit, neue Impulse für die Kulturlandschaft Dresdens zu setzen,
b) die Chancen, Kultureinrichtungen unabhängig von ihrer Trägerschaft (z. B. Land, Stadt, freie Träger) und freie Kulturschaffende miteinander zu verknüpfen,
c) die Perspektiven für das kulturelle Leben in der Region einschließlich der Nachbarn in Tschechien und Polen, darunter Dresdens Partnerstadt und Kulturhauptstadt 2016 Breslau,
d) die Möglichkeiten, Dresdens als Stadt von Bildung und Wissenschaft zu stärken und zu präsentieren.
3. Es ist frühzeitig das Gespräch mit der Sächsischen Staatsregierung und der Bundesregierung zu suchen, um die Chancen Dresdens für eine Benennung auf nationaler Ebene frühzeitig zu sichern und zu vergrößern.
4. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat bis 31. Dezember 2014 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Sofern sie eine Bewerbung vorschlägt, ist dem Stadtrat eine Beschlussvorlage über das Verfahren zu unterbreiten, in dem die Bewerbung erarbeitet werden soll. Das Verfahren soll in besonderem Maße die Beteiligung Betroffener und der Einwohnerinnen und Einwohner Dresdens insgesamt vorsehen. Für die Erarbeitung benötigte Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2015/2016 vorsorglich vorzusehen.
Begründung:
Im Jahre 2025 wird Deutschland eine der beiden Kulturhauptstädte Europas stellen können. Da die Auszeichnung in einem Rotationsprinzip verliehen wird, in dem jährlich je ein älterer und ein jüngerer Mitgliedsstaat der EU Berücksichtigung finden, ist die nächste Möglichkeit der Bewerbung Dresdens erst wieder ca. im Jahre 2040 zu erwarten. Dresden könnte eine Bewerbung auf eine vielschichtige Tradition und Gegenwart des kulturellen Lebens stützen. Um so wichtiger ist es, eine Bewerbung frühzeitig anzugehen, um alle Akteure hinter einem einheitlichen Ziel zu vereinen. Es ist auch sachgerecht, frühzeitig die fachliche Basis für die Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel zu schaffen.
Die Auszeichnung soll keine Prämie für vergangene Verdienste sein, sondern vor allem Hilfe und Anregung für die Zukunft einer Stadt. Auch dies bedeutet eine besondere Chance für Dresden, auf Grundlage einer vielfältigen und traditionsreichen Kulturlandschaft die kulturelle Ausnahmestellung der Stadt nachhaltig zu sichern und in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt einzubetten.
Ein frühzeitiges und aufgeschlossenes Beschäftigen mit der Perspektive einer Kulturhauptstadt Europas empfiehlt sich für Dresden besonders, weil die Erfahrungen der Partnerstadt Breslau, die im Jahre 2016 Kulturhauptstadt sein wird, in besonderem Maße und auf bereits begonnenem Fundament der Bewerbung einbezogen werden könnten. Besondere Aufmerksamkeit verdient, dass Görlitz im Jahre 2010 eine der beiden vorgeschlagen deutschen Städte war und erst auf europäischer Ebene Essen den Vorzug erhalten hat. Auch hier kann eine frühzeitig konzipierte und partnerschaftlich auf Landesebene abgestimmte Vorgehensweise die Chancen einer Bewerbung nur fördern.
Die EU-Kommission hat mitgeteilt, 2014 die Bewerbungsaufforderungen für die Kulturhauptstädte ab 2020 an die Mitgliedsstaaten zu senden. Sechs Jahre vor Beginn des jeweiligen Kulturhauptstadtjahres fordern dann die Mitgliedstaaten interessierte Städte auf, Bewerbungen einzureichen. Deutschland wird dies also bis 2019 tun. Schon zuvor sollte die Bewerbung sorgfältig vorbereitet und abgestimmt sein, um Erfolgschancen zu haben. Görlitz hat seinen Beschluss, am Wettbewerb für 2010 teilzunehmen, im Frühjahr 2001 gefasst.