Ausschussbesetzung im Stadtrat: Bescheid der Landesdirektion verlangt Korrektur im Detail, aber keine Änderung im Grundsatz

23. September 2014

SPD: Rasche Arbeitsfähigkeit ist oberstes Ziel

Heute Nachmittag hat die SPD-Fraktion den Wortlaut des Bescheides der Landesdirektion erhalten, mit dem diese das Verfahren der Ausschussbesetzung beanstandet, das der Stadtrat bei seiner konstituierenden Sitzung beschlossen hat.

SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Lames erklärt dazu:

„Ziel muss es sein, möglichst schnell zu handlungsfähigen Ausschüssen zu kommen. Dafür wird man nicht jede Meinungsverschiedenheit mit der Landesdirektion ausstreiten können. Andererseits ist auch klar, dass die im September 2014 beschlossenen Änderungen von der Landesdirektion gerade nicht rückgängig gemacht worden sind. Der Stadtrat ist auch nicht angehalten, das vollständig zu tun. Beanstandet sind lediglich einzelne Elemente, nicht aber das gewählte Verfahren der Ausschussbesetzung an sich. Eine Detailkorrektur wird hier besser sein als die Rückkehr zu der alten Regelung.

Da die Hauptsatzung auch nach dem Bescheid der Landesdirektion weiter gilt und das Benennungsverfahren für die Ausschüsse nicht beanstanden worden ist, hat keine Fraktion eine Ausrede, ihre Ausschussvertreter nicht zu benennen. Die SPD-Fraktion hat ihre Vertreter benannt; alle anderen Fraktionen sollten es auch tun. Nur so kommen wir zügig zu handlungsfähigen Ausschüssen.

Wie im Einzelnen zu reagieren ist, werden wir mit den Partnern und allen Kräften im Stadtrat, die zu einer konstruktiven Lösung bereit sind, besprechen.“

Hintergrund:

Der Bescheid der Landesdirektion gibt der Stadt auf, die Änderung der Hauptsatzung bis 31.10.2014 rückgängig zu machen, nennt aber nur einzelne Bedenken für die Beanstandung. Weite Teile der Regelung, z.B. die Einrichtung eines Bildungsausschusses, bleiben inhaltlich unbeanstandet. Das gilt auch für die auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin beschlossenen Änderungen. Strittig ist vor allem die Frage, ob eine Fraktion auch Mitglieder anderer Fraktionen oder Fraktionslose in einen Ausschuss entsenden kann. Eher redaktioneller Art sind die Fragen, ob der Vorrang der Einigungsmöglichkeit in der Hauptsatzung ausdrücklich zu benennen ist und ob die Vertretung von Ausschussmitgliedern im Einzelfall oder im Verhinderungsfall zu erfolgen hat.

 

Kontakt:

LamesPeter Lames
Vorsitzender der SPD-Fraktion Dresden

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