Durch Gespräche mit Anrainern hat die Fraktion erfahren, dass die Stadtverwaltung beabsichtige, in der Leipziger Straße 15 ein Heim zur Unterbringung von Asylsuchenden zu errichten. Vincent Drews geht den Informationen nach und versucht auch zu klären, ob das Objekt aus Gründen des Lärmschutzes für die Bewohner des Heimes überhaupt zumutbar ist. Denn in unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ein Arzneimittelwerk.
Einleitung:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
durch Gespräche mit Anrainern haben wir erfahren, dass die Stadtverwaltung beabsichtige, in der Leipziger Straße 15 ein Heim zur Unterbringung von Asylsuchenden zu errichten. Bitte beantworten Sie mir hierzu folgende Fragen:
Fragen:
Falls die Stadtverwaltung ein entsprechendes Vorhaben plant,…
- wie ist der aktuelle Projektstand? Wann wird den Gremien des Stadtrates eine entsprechende Vorlage zur Beratung und Entscheidung vorgelegt? Bis wann soll das Heim bezugsfertig sein?
- wie viele Plätze sollen in dem Objekt eingerichtet werden?
- in welchem Umfang werden Lärmschutzaspekte bei der Planung berücksichtigt, die sich aus der Nachbarschaft zum angrenzenden Artzneimittelwerk (Leipziger Straße 7-13) ergeben?
- Wird aus Sicht der Verwaltung durch Einrichtung eines Wohnheimes für Asylsuchende im Plangebiet des B-Plans Nr. 357 B Wohnbebauung etabliert, die baurechtlich relevant ist?
Mit freundlichen Grüßen
Vincent Drews