Porträt Christian Avenarius

Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten von Auszubildenden der Landeshauptstadt Dresden

Die Fraktion erfuhr, dass Unterkunftskosten, die Auszubildenden in gewerblichen Berufen bei der Landeshauptstadt Dresden durch den Besuch auswärtiger Berufsschulen entstehen, von der Dienststelle nicht übernommen werden. Im Übrigen soll der Reisekostenzuschuss an Voraussetzungen geknüpft sein, die von Reisekostenzuschussberechtigten z.T. nur schwer zu erfüllen seien. Christian Avenarius bittet die Verwaltung im Klärung.

Einleitung:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

mir wurde mitgeteilt, dass Unterkunftskosten, die Auszubildenden in gewerblichen Berufen bei der Landeshauptstadt Dresden durch den Besuch auswärtiger Berufsschulen entstehen, von der Dienststelle nicht übernommen werden. Im Übrigen soll der Reisekostenzuschuss an Voraussetzungen geknüpft sein, die von Reisekostenzuschussberechtigten z.T. nur schwer zu erfüllen seien. Bitte beantworten Sie mir hierzu folgende Fragen:

Fragen:

  1. Wie vielen Auszubildenden sowohl in den gewerblichen Berufen als auch in der Kernverwaltung der Landeshauptstadt Dresden entstehen durch den Besuch auswärtiger Berufsschulen Unterkunftskosten? Warum werden diese    Kosten von der die Dienststelle nicht übernommen?
  2. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine (anteilige) Übernahme der Unterkunftskosten künftig denkbar? Welchen Mehrbedarf würde dies nach Einschätzung der Verwaltung ergeben?
  3. Unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe kann ein Reisekostenzuschuss gewährt werden?
  4. Wie viele Anträge auf Reisekostenzuschuss wurden seit 2012 gestellt? Wie viele wurden hiervon abgelehnt?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Avenarius

Skip to content