Peter Lames stellte eine Nachfrage zum Thema, da die Schadensersatzansprüche an den Vermieter der Kita noch nicht erledigt waren.
Einleitung:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in Ihrer Antwort auf meine o. g. Anfrage, stellten Sie fest, dass die Schadensersatzansprüche an den Vermieter der Kita noch nicht erledigt sind. Deshalb folgende Fragen:
Fragen:
- Wie ist der aktuelle Sachstand in dieser Frage? Hat der Vermieter die Gründe für die Geltendmachung der Ansprüche mittlerweile akzeptiert?
- Wann und in welcher Höhe sind Zahlungen erfolgt?
- Wenn die Zahlung bisher nicht oder nicht in angemessener Höhe erfolgte: Was unternimmt die Stadt, um ihre Ansprüche geltend zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Lames