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Heinrich-Schütz-Konservatorium: Verantwortung für kulturelle Bildung wahrnehmen

ANTRAG – Interfraktionell:Stempel_angenommen
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion

Aktueller Stand im Ratsinfosystem

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

  1. bis 31.03.2016 dem Stadtrat eine Vorlage zur Entscheidung zu unterbreiten, mit der im Wege eines geordneten Betriebsübergangs der Schulbetrieb vom Heinrich-Schütz-Konservatorium e.V. in die Trägerschaft der Landeshauptstadt Dresden oder einer Gesellschaft überführt wird, deren Anteile von der Landeshauptstadt Dresden gehalten werden.
  2. Zur Vorbereitung der Vorlage ist bis 31.08.2015 folgendes zu erarbeiten und darzustellen:
  • eine Schulkonzeption. Diese soll insbesondere die Grundfragen der zukünftigen Entwicklung der Schule beantworten, z.B. das Verhältnis von Breiten- und Spitzenförderung, die Bestimmung des Adressatenkreises (Kinder und/oder Erwachsene), das Verhältnis von Grundlagenangeboten wie Früherziehung und Instrumentalunterricht zu besonderen Angeboten wir Orchester- und Kammermusikgruppen, Alte oder Experimentelle Musik. Die Konzeption soll als Grundlage weiterer Entwicklung ausgestaltet sein.
  • die Integration des konzipierten Angebots in die Landschaft der kulturellen Bildung in der Stadt. Dabei ist zu prüfen, inwieweit eine Integration anderer Angebote, z.B. der Jugend- und Kunstschule, erfolgen sollte.
  • ein Variantenvergleich über die organisatorische und rechtliche Ausgestaltung dieser Schule (z.b. Regiebetrieb, Eigenbetrieb oder GmbH).
  • die Federführung eines/r Beigeordneten für die Angelegenheiten dieser Schule. Insbesondere ist zu klären, ob diese Federführung im Bereich der Kultur oder im (bis dann möglicherweise zu bildenden) Geschäftsbereich für Bildung liegen soll.
  • Grundzüge eines Wirtschaftsplans für die Arbeit dieser Schule.
  • der Zeitplan für den Übergang der Schule in Trägerschaft  gemäß Nr. 1.
  1. Bei der Erarbeitung der Vorlagen sind folgende Anforderungen an das Verfahren zu beachten:

a)    Es ist soweit erforderlich, regelmäßig jedoch ein Mal im Quartal, in einer Steuerungsgruppe über den weiteren Prozess der Erarbeitung der Vorlagen zu beraten und zu berichten. Dieser Gruppe sollen insbesondere angehören

  • der zur Erarbeitung zuständige Bürgermeister
  • jeweils eine Vertretung der Fraktionen des Stadtrates
  • ein vom Vorstand des Heinrich-Schütz-Konservatorium e.V. zu benennendes Vereinsmitglied
  • die Geschäftsführung des HSKD (Geschäftsführerin, Künstlerischer Leiter, Technische Leiterin)
  • eine Vertretung des Betriebsrates des HSKD
  • eine Vertretung des Kulturbeirates

b)    Es sind die vorhandenen Konzeptionen des HSKD zu berücksichtigen und einzubeziehen.

c)    Die Erfahrungen anderer Städte mit städtischen Musikschulen (innerhalb und außerhalb Sachsens) sind einzubeziehen.

Begründung:

Die Frage der Trägerschaft der größten Musikschule in Dresden wird seit langem diskutiert. Sie sollte im Sinne städtischer Trägerschaft beantwortet werden: als Zielstellung mit Beschluss des  vorliegenden Antrages im Stadtrat, als abschließende Strukturentscheidung mit Beschluss der Vorlage, deren Erarbeitung der Stadtverwaltung in Nr. 1 des vorliegenden Antrages aufgetragen wird.

Das Heinrich-Schütz-Konservatorium ist 1995/1996 aus der ehemaligen Landesmusikschule Dresden und der städtischen Musikschule Dresden hervorgegangen. Die Strukturentscheidung fiel zu Gunsten der Bildung eines Trägervereins (Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden e.V.), der unter finanzieller Förderung des Freistaates Sachsen und der Landeshauptstadt Dresden eine der großen Musikschulen in Deutschland betreibt.

Wichtigste Angebote des HSKD sind Einzel-, Gruppen- und Klassenunterricht. Angeboten werden instrumentale Fächer, Gesangsausbildung, Tanz und Ergänzungsfächer. Das HSKD erfüllt überregionale Aufgaben im Fachberatersystem der Musikschulen und kulturellen Bildungsangebote in Sachsen. Der Verein trägt auch die Dresdner Schulkonzerte.

Das Haushaltsvolumen des Vereins beträgt ca. 6 Millionen Euro. 71 festangestellte und 183 frei beschäftigte Lehrkräfte erbringen die Unterrichtsleistungen je etwa zur Hälfte (Stand 2013). Die Zahl der Schülerinnen und Schüler bewegt sich seit längerem im Bereich von 4.600 bis 4.900. Steigend ist die Zahl von Schülerinnen und Schülern, die über das von der Drosos-Stiftung geförderte Projekt „MusiKids Dresden“ unterrichtet werden (2010: 230 Schüler, 2013: 1.362 Schüler). Über 40% der Einnahmen des HSKD werden durch Elternbeiträge erwirtschaftet.

Die Verflechtung mit der Landeshauptstadt Dresden ist bereits jetzt stark ausgeprägt. Die Landeshauptstadt ist institutionelles Mitglied im achtköpfigen Vorstand des HSKD. Die Mitgliedschaft wird satzungsgemäß durch den Bürgermeister für Kultur und ein vom Stadtrat gewähltes Mitglied wahrgenommen. Derzeit sind zwei weitere, von der Mitgliederversammlung gewählte Vorstandsmitglieder zugleich Mitglieder des Stadtrates. Die städtische Förderung des Hauses hat zugenommen. Sie betrug bis 2012 ca. 1,5 Millionen Euro, 2013 und 2014 ca. 1,9 Millionen Euro und wird 2015 ca. 2,1 Millionen Euro betragen. In der Vergangenheit wurde weitere Förderung zur Überwindung einer zwischenzeitlichen Notlage des Vereins  aufgewendet. Die größten Flächen für Unterricht und Verwaltung in der Glacisstraße hat der Verein von der städtischen Stesad GmbH gemietet.

Angesichts der Bedeutung von Bildung und insbesondere musikalischer Bildung in der Dresdner Gegenwart, aber auch in den Entwicklungsperspektiven der Stadt, sollte die Landeshauptstadt ihre Verantwortung zukünftig in städtischer Trägerschaft wahrnehmen. Die Größe des Geschäftsbetriebes sowie Umfang und Gewicht des Angebotes, aber auch Umfang und Anteil der städtischen Förderung lassen die Einordnung in freie Trägerschaft als nicht mehr angemessen erscheinen. Die Verantwortung der Stadt ist größer, als sie sich in bloßer Mitwirkung an der Vorstandsarbeit und Förderung des Geschäftsbetriebes ausdrückt.

Die vorgeschlagenen Beschlusspunkte beschreiben einen sachgerechten Weg zu einer solchen städtischen Trägerschaft.

Im Einzelnen:

Zu 1.:

Die gut einjährige Zeit zur Vorbereitung der endgültigen Beschlussfassung ist erforderlich, um einen gut konzipierten, geordneten, transparenten und motivierenden Prozess zur Überführung in städtische Trägerschaft zu gewährleisten.

Zu 2 a:

Die Schulkonzeption kann anknüpfen an bereits erreichtes und zugleich neue Wege aufzeigen. Auch innerhalb des Hauses ist unter Einbeziehung von Lehrkräften und Eltern konzeptionell weitergedacht worden. Das ist einzubeziehen (3 b des Beschlussvorschlages).

Zu 2 b:

Die Städtische Trägerschaft ermöglicht andere Formen der Zusammenarbeit mit weiteren Angeboten in den Händen der Stadt. Das ist im Sinne der Qualität der Arbeit zu nutzen.

Zu 2 c:

Die genaue rechtliche Ausgestaltung bedarf intensiverer Prüfung unter Einbeziehung vieler Geschäftsbereiche, möglicherweise auch externen Rats. Die Beispiele von Leipzig und Zwickau zeigen, dass auch und gerade in kommunaler Trägerschaft gute Entwicklungen aus vergleichbaren Ausgangsvoraussetzungen heraus möglich sind (3 c des Beschlussvorschlages).

Zu 2 d:

Die Frage der Ressortzuständigkeit sollte im Sinne der Sache ergebnisoffen geprüft werden.

Zu 2 e und f:

Hier handelt es sich um Folgefragen, die zu beantworten sind.

Zu 3 a:

Die Qualität der Arbeit steht und fällt mit der Motivation und der Mitwirkungsbereitschaft der Menschen, die diese Arbeit leisten. Deshalb ist eine breite und flexible Einbeziehung erforderlich. Das schließt die Einbeziehung der Elternschaft ein, die an der Diskussion der sie berührenden Fragen sowohl innerhalb der Steuerungsgruppe als auch in den bereits vorhandenen Foren des Austauschs über die Entwicklung der Schule einbezogen werden sollte.

 

Hintergrund:

Das Heinrich-Schütz-Konservatorium (HSKD) ist 1995/1996 aus der ehemaligen Landesmusikschule Dresden und der städtischen Musikschule Dresden hervorgegangen. Die Strukturentscheidung fiel damals zu Gunsten der Bildung eines Trägervereins (Heinrich-Schütz-Konservatorium Dresden e.V.), der mit finanzieller Förderung des Freistaates Sachsen und der Landeshauptstadt Dresden eine der großen Musikschulen in Deutschland betreibt.

Wichtigste Angebote des HSKD sind Einzel-, Gruppen- und Klassenunterricht. Angeboten werden instrumentale Fächer, Gesangsausbildung, Tanz und Ergänzungsfächer. Das HSKD erfüllt überregionale Aufgaben im Fachberatersystem der Musikschulen und kulturellen Bildungsangebote in Sachsen. Der Verein trägt auch die Dresdner Schulkonzerte.

Seit Jahren kämpft diese  Bildungseinrichtung um eine zuverlässige Grundlage für ihre Arbeit. Der jetzt vorliegende Antrag ebnet den Weg zur städtischen Trägerschaft und damit zur dauerhaften Absicherung der Arbeit des  HSKD.

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