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Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung)

ANTRAG – Interfraktionell:Stempel_angenommen

Der intrafraktionelle Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion möchte die Straßenkunst als solche beibehalten und lediglich Regelungen für Lautstärke finden.

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung) vom 6. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23.06.2011 gemäß Anlage 1.

Begründung:

Diese Änderung ist eine Reaktion auf die ungewollt sehr weite Auslegung der Sondernutzungssatzung durch die Stadtverwaltung in Bezug auf die Straßenkunst. Ziel ist die moderate Regelung von mit Lautstärke verbundener Straßenkunst, Straßenkunst im Allgemeinen aber genehmigungsfrei zu belassen. Eine Überregulierung soll verhindert und bürokratischer sowie Kontrollaufwand vermieden werden.

Die beschriebenen Einschränkungen nehmen insb. Rücksicht auf Bedürfnisse der Betroffenen sowie verschiedene Gesprächsrunden.

Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung) vom 6. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23.06.2011

 

 

Bild von Catherine ALARD auf Pixabay

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