ANTRAG – Interfraktionell:
Fraktion DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion
Aktueller Stand im Ratsinfosystem
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen:
- Das Dresdner Sozialticket wird zum 1. November 2015 nach folgenden Maßgaben verbessert:
- 4er-Karten: lt. Ermäßigtentarif
- Abo-Monatskarte: 50 % Ermäßigung
- Bar-Monatskarte: 25 % Ermäßigung
- Abo-Monatskarte über die Stadtgrenze hinaus: 50% auf den Dresdner Anteil
- Die Berechtigung zum Erwerb dieser ermäßigten Fahrkarten gilt für InhaberInnen des Dresden-Passes. Die Fahrkarten sind innerhalb des Begünstigtenkreises übertragbar.
- Die Übernahme der Zuschusskosten sind weiterhin je zur Hälfte durch die Landeshauptstadt Dresden sowie die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) zu tragen. Für die Landeshauptstadt Dresden sind die dafür notwendigen Mittel mit Beschluss des Doppelhaushaltes bereit gestellt.
2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des vorgenannten Beschlusspunktes zu treffen.
Begründung:
Mobilität spielt eine entscheidende Rolle und ist eine grundlegende Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Kosten zur Nutzung von Bussen und Bahnen stellen jedoch für einige Personen und Haushalte in Dresden eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Daher ist es unerlässlich, Menschen in Dresden mit geringen finanziellen Mitteln durch besondere Sozialtarife Zugang zur Mobilität zu ermöglichen.
Die Bilanz des 2011 eingeführten Sozialtickets fällt positiv aus, das Sozialticket stößt auf breite Akzeptanz und wird von immer mehr Menschen mit entsprechender Berechtigung genutzt.
Die bisher gewährleisteten Rabatte sind jedoch nicht an die jährlichen Preissteigerungen der Fahrkarten gekoppelt und fallen demnach jedes Jahr niedriger aus. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die grundsätzlich positive Entwicklung des Dresdner Sozialtickets weiterzuführen wurde in der Stadtratssitzung vom 11.12.2014 eine Erhöhung der Haushaltsmittel für eine Ausweitung des Sozialtickets auf nun 1.240.000 € zugestimmt.
Den kalkulierten Kosten liegen folgende gerundete Zahlen zugrunde:
Derzeit werden die rabattierten Fahrkarten von
– ca. 21.000 (4er-Karten),
– ca. 6.000 (Abo-Monatskarten),
– ca. 1.500 (Bar-Monatskarten) sowie
– ca. 150 (Abo-Monatskarten über die Stadtgrenze hinaus)
Personen genutzt. (Angaben basieren auf den jeweils verkauften Fahrkarten im Jahr 2014).
Für die genannten Fahrkarten sollen ab dem 1. November 2015 folgende Sozialtarife gelten:
– 4er-Karten: Tarif Ermäßigung (lt. Tarif)
– Abo-Monatskarten: 50 % des regulären Fahrpreises
– Bar-Monatskarten: 75 % des regulären Fahrpreises
– Abo-Monatskarten über die Stadtgrenze hinaus: 50 % des regulären Fahrpreises des Dresdner Anteils.
Die folgende Tabelle bildet die rabattierten Fahrkartenpreise sowie die Zuschüsse aus dem Jahr 2014 sowie die kalkulierten Preise und Zuschüsse für die Jahre 2016 ff. mit den neuen, verbesserten Rabattierungen ab.
2014 | Prognose 2016 | ||||||
Fahrkarte | Preis für Nutzerinnen und Nutzer aktuell,rabattiert und Normalpreis | Zuschuss LHD, pro Fahrkarte und bei Monatskarten pro Jahr | Zuschuss DVB,pro Fahrkarte und bei Monatskarten pro Jahr | Preis für Nutzerinnen und Nutzer | Zuschuss LHD,pro Fahrkarte und bei Monats-karten pro Jahr | Zuschuss DVB,pro Fahrkarte und bei Monats-karten pro Jahr | |
4er-Karte | 6,00 €(Normalpreis 8,00 €) | 1,00 € | 1,00 € | 6,00 € | 1,00 € | 1,00 € | |
Abo-Monats-karte | 36,00 €(Normalpreis 49,00 €) | 6,50 €(pro Jahr 78,00 €) | 6,50 €(pro Jahr 78,00 €) | 24,50 € | 12,25 €(pro Jahr 147,00 €) | 12,25 €(pro Jahr 147,00 €) | |
Bar-Monats-karte | 48,50 €(Normalpreis 58,00 €) | 4,75 €(pro Jahr 57,00 €) | 4,75 €(pro Jahr 57,00 €) | 43,50 € | 7,25 €(pro Jahr 87,00 €) | 7,25 €(pro Jahr 87,00 €) | |
Abo-Monats-karte über die Stadt-grenze hinaus (2 Tarifzonen) | 58,50 €(Normalpreis 71,50 €) | 6,50 €(pro Jahr 78,00 €) | 6,50 €(pro Jahr 78,00 €) | 47,00 € | 12,25 €(pro Jahr 147,00 €) | 12,25 €(pro Jahr 147,00 €) | |
Bei einer steten Zunahme der Nachfrage haben im Jahr 2014 34% der Berechtigten entsprechend rabattierte Karten in Anspruch genommen.
Bei steigender Attraktivität der Fahrkarten durch eine stärkere Rabattierung ist davon auszugehen, dass die Nachfrage der Nutzerinnen und Nutzer aus dem Berechtigtenkreis steigen wird. Der Kostenprognose ist ein Nachfrageanstieg von 10 Prozentpunkten auf die nun stärker rabattierten Fahrkarten zugrunde gelegt, wodurch sich die geschätzte Nachfrage auf 44% der Berechtigten belaufen würde (betrifft Monatskarten).
Da sich bei den 4er-Karten und Bar-Monatskarten die Höhe des Rabatts nicht beziehungsweise nur geringfügig ändert, wird hier weiterhin mit einer Nachfrage von 34% des Berechtigtenkreises kalkuliert.
Die folgende Tabelle bildet die auf dieser Kalkulation basierende Nachfrage sowie die daraus resultierenden Kosten für die Landeshauptstadt Dresden und die Dresdner Verkehrsbetriebe ab.
2014 | Prognose 2016 | ||||||
Fahrkarte | Tatsächliche Nachfrage 2014 | Kosten für LHD | Kosten für DVB | Prognose Nachfrage 2016 | Prognose Kosten LHD | Prognose Kosten DVB | |
4er-Karte | 21.000 | 21.000 € | 21.000 € | 21.000 | 21.000 € | 21.000 € | |
Abo-Monats-karte | 6.000 | 39.000 €(pro Jahr 468.000 €) | 39.000 €(pro Jahr 468.000 €) | 6600 | 80.850 €(pro Jahr 970.200 €) | 80.850 €(pro Jahr 970.200 €) | |
Bar-Monats-karte | 1.500 | 7.125 €(pro Jahr 85.500 €) | 7.125 €(pro Jahr 85.500 €) | 1500 | 10.875 €(pro Jahr 130.500 €) | 10.875 €(pro Jahr 130.500 €) | |
Abo-Monats-karte über die Stadt-grenze hinaus (2 Tarifzonen) | 150 | 975,00 € (pro Jahr 11.700 €) | 975,00 € (pro Jahr 11.700 €) | 165 | 2021,25 € (pro Jahr 24.255 €) | 2021,25 € (pro Jahr 24.255 €) | |
Summe | 586.200 € | 586.200 € | 1.145.955 € | 1.145.955 € | |||
Bereit-gestellte Haushalts-mittel | 540.000 € | 1.240.000 € | |||||
Durch diese Erhöhung des Rabattes und die Festlegung auf eine Rabattierung auf 50% bzw. 25% des regulären Fahrpreises soll sichergestellt werden, dass auch künftig Mobilität als wichtige öffentliche Aufgabe anerkannt wird und Personen mit geringen finanziellen Mitteln entsprechende Ermäßigungen gewährt werden.
Die Einführung erfolgt bereits zum 1.11.2015 (allgemeine Tarifumstellung), da die für eine gesonderte Einführung des Sozialtickets zum 01.01.2016 notwendigen Einmalkosten voraussichtlich höher wären als die laufenden Kosten für diese beiden Monate.